Der Vorstand der Evonik Industries AG, Essen, ISIN-Nr.
DE000EVNK013, hat beschlossen, eigene Aktien der Gesellschaft zu
erwerben. Der Vorstand macht damit von der durch die ordentliche
Hauptversammlung der Evonik Industries AG am 31. August 2020
erteilten Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1
Nr. 8 Aktiengesetz (AktG) Gebrauch. Der Aufsichtsrat hat dem
Aktienrückkaufprogramm zugestimmt.
Der Rückerwerb dient der Ausgabe von Aktien an Mitarbeiter der
Evonik Industries AG und bestimmter nachgeordneter
Konzerngesellschaften sowie Mitgliedern der Geschäftsführung von
nachgeordneten verbundenen Unternehmen der Evonik Industries AG
i.S.v. Art. 5 Abs. 2 lit. c) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 („MMVO“)
im Rahmen eines Mitarbeiteraktienprogramms.
Der Aktienrückkauf wird nicht vor dem 6. März 2024 beginnen
(frühester möglicher Erwerbszeitpunkt) und wird bis zum 28. März
2024 (spätester möglicher Erwerbszeitpunkt) durchgeführt. In diesem
Zeitraum können nach Maßgabe des beschlossenen Rückkaufprogramms
eigene Aktien der Gesellschaft im Wert von bis zu maximal EUR 113,8
Mio. (zuzüglich Erwerbsnebenkosten) zurückgekauft werden. Dies
entspricht auf Basis des Schlusskurses im Xetra-Handel an der
Frankfurter Wertpapierbörse (Stand 29. Februar 2024: EUR 17,06)
einem Volumen von bis zu ca. 6.671.000 Stück Aktien. Das
Unternehmen geht im Lichte von Erfahrungswerten aus vergleichbaren
Programmen aber davon aus, dass das Gesamtvolumen des tatsächlichen
Rückkaufs eine Größenordnung von nur maximal EUR 14,3 Mio. nicht
übersteigen wird; dies entspricht auf der Basis des vorstehend
genannten Xetra-Schlusskurses einem Volumen von ca. 838.000
Aktien.
Mit dem Rückkauf wird eine Bank beauftragt, die ihre
Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien unabhängig
von der Gesellschaft trifft. Das Recht der Evonik Industries AG,
das Mandat der Bank vorzeitig zu beenden und den Auftrag auf eine
andere Bank zu übertragen, bleibt unberührt. Der Rückkauf der
eigenen Aktien erfolgt nach Maßgabe von Art. 5 Abs. 1 MMVO in
Verbindung mit der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 der
Kommission vom 8. März 2016 („VO 2016/1052“).
Der Rückkauf soll ausschließlich kursschonend über die Börse
erfolgen. Der maximale Kaufpreis je erworbener Aktie (ohne
Erwerbsnebenkosten) darf den am Handelstag durch die
Eröffnungsauktion ermittelten Börsenkurs der Aktie der Evonik
Industries AG im Xetra-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse um
nicht mehr als 5 % überschreiten und um nicht mehr als 5 %
unterschreiten. Darüber hinaus wird entsprechend den
Handelsbedingungen des Art. 3 VO 2016/1052 kein Kaufpreis gezahlt
werden, der über dem des zuletzt an der Börse, an der der Kauf
stattfindet, unabhängig getätigten Abschlusses bzw. über dem des
letzten höchsten unabhängigen Angebots an der Börse, an der der
Kauf stattfindet, liegt, was auch dann gilt, wenn die Aktien auf
unterschiedlichen Handelsplätzen gehandelt werden; maßgeblich ist
der höhere der beiden Werte. Entsprechend der VO 2016/1052 wird an
einem Tag nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen täglichen
Aktienumsatzes an der Börse, an welcher der jeweilige Kauf erfolgt,
erworben; der durchschnittliche Aktienumsatz ergibt sich aus dem
durchschnittlichen täglichen Handelsvolumen der 20 Börsentage vor
dem konkreten Kauftermin.
Der Aktienrückkauf kann im Einklang mit den zu beachtenden
rechtlichen Vorgaben jederzeit ausgesetzt und wieder aufgenommen
werden.
Informationen zu den mit dem Rückkaufprogramm zusammenhängenden
Geschäften werden gemäß Art. 2 Abs. 2 und 3 VO 2016/1052 spätestens
am Ende des siebten Handelstages nach dem Tag der Ausführung
solcher Geschäfte in detaillierter sowie in aggregierter Form
angemessen bekanntgegeben. Darüber hinaus wird Evonik Industries AG
gemäß Art. 2 Abs. 3 VO 2016/1052 die bekanntgegebenen Geschäfte auf
der Internetseite
https://corporate.evonik.de/de/investor-relations/aktie/mitarbeiter-aktienprogramm/
veröffentlichen und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag
der Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich
bleiben.
Essen, den 4. März 2024
Evonik Industries AG
Der Vorstand
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