Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Artikel 17
der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
pferdewetten.de AG: Abschlussprüfer wird als Ergebnis der
Prüfung des Jahresabschlusses 2023 eventuell die Einschränkung oder
die Versagung des Bestätigungsvermerks erklären
Düsseldorf, 21. Februar 2025
Ein Gespräch mit dem Abschlussprüfer der Gesellschaft, der
Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
(„Abschlussprüfer“), hat ergeben, dass eventuell die Prüfung
des Jahres- und Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2023 auf
Basis der vorliegenden Unterlagen und Informationen beendet wird.
Dies würde voraussichtlich zur Folge haben, dass der
Abschlussprüfer aufgrund der aus seiner Sicht bestehenden
Prüfungshemmnisse und aufgrund der vor der Durchführung der beiden
avisierten Kapitalerhöhungen aus seiner Sicht noch nicht sicheren
positiven Fortführungsprognose den Bestätigungsvermerk einschränken
oder versagen wird.
Der Abschlussprüfer begründet die Prüfungshemmnisse in Bezug auf
die Bewertung von speziellen Begebenheiten des Wettgeschäfts, wo
derzeit nicht überbrückbare unterschiedliche Betrachtungsweisen
vorlägen.
Ohne die Durchführung der beiden von der Gesellschaft per Ad
hoc-Meldung vom 10.01.2025 avisierten Kapitalerhöhungen und die
damit verbundenen Liquiditätszuflüsse sieht der Wirtschaftsprüfer
ferner die Fortführung der Gesellschaft als gefährdet an. Ein von
der Gesellschaft im Zusammenhang mit der Prolongation eines Ende
März 2025 fälligen Darlehens beauftragtes IDW S6-Gutachten könnte
nach aktuellem Sachstand den Umstand aufzeigen, dass ein
wesentliches Zahlungsunfähigkeitsrisiko besteht, falls weder die
beiden Kapitalerhöhungen vollständig gezeichnet werden noch die
Darlehensprolongation zustande kommt.
Die Gesellschaft sieht sich der Festsetzung eines Ordnungsgeldes
in Höhe von 500.000 Euro durch das Bundesamt für Justiz ausgesetzt,
wenn sie nicht bis Anfang März 2025 den geprüften und gebilligten
Jahresabschluss 2023 veröffentlicht.
Sollte der Wirtschaftsprüfer die Testierung des
Jahresabschlusses 2023 versagen, werden Vorstand und Aufsichtsrat
in der Folge unmittelbar eine Hauptversammlung einberufen, um
dieser den nicht testierten Jahresabschlusses 2023 zur Billigung
vorzulegen. Durch Einspruch gegen die Ordnungsgeldandrohung und
einen Wiedereinsetzungsantrag soll versucht werden, die Zahlung des
Ordnungsgeldes bis zur Billigung und Veröffentlichung des
untestierten Jahresabschlusses 2023 zu vermeiden.
Die von den eigenen Rechtsanwälten und dem Abschlussprüfer
gemachten Hinweise zur Optimierung in den Bereichen Corporate
Governance und den internen operativen Abläufen geht die
Gesellschaft bereits seit Mitte 2024 nach und hat diese zum
wesentlichen Teil bereits umgesetzt. Der Hauptversammlung wird der
Vorstand insbesondere diese Punkte und deren künftige Handhabung
erläutern.
Mitteilende Person:
Pierre Hofer, Vorstand
Kontakt:
pferdewetten.de AG
Telefon: +49 (0) 211 781 782 10
E-Mail: ir@pferdewetten.de
www.pferdewetten.ag
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