Elmos Semiconductor SE Dortmund Einladung zur ordentlichen
Hauptversammlung
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
unsere ordentliche Hauptversammlung findet am Mittwoch, den
15. Mai 2024 um 10:00 Uhr MESZ statt.
Der Vorstand hat gemäß § 12 Abs. 5 der Satzung der Elmos
Semiconductor SE beschlossen, dass die Hauptversammlung als
virtuelle Hauptversammlung gemäß § 118a Abs. 1 Satz 1 des
Aktiengesetzes (AktG)1
stattfindet, ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer
Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter) am Ort der Hauptversammlung.
1 Die für Aktiengesellschaften mit Sitz in
Deutschland maßgeblichen Vorschriften, insbesondere des
Handelsgesetzbuches (HGB) und des AktG, finden auf die Elmos
Semiconductor SE aufgrund der Verweisungsnormen der Verordnung (EG)
Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der
Europäischen Gesellschaft (SE) ("SE-VO") Anwendung, soweit sich aus
spezielleren Vorschriften der SE-VO nichts anderes ergibt.
Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre und ihre Bevollmächtigten
können sich im Wege elektronischer Kommunikation über das
InvestorPortal unter der Internetadresse
https://www.elmos.com/ueber-elmos/investor/hauptversammlung
zu der virtuellen Hauptversammlung zuschalten und auf diese
Weise die Versammlung verfolgen sowie ihre Aktionärsrechte ausüben.
Der Zugang zum InvestorPortal erfolgt durch Eingabe der hierfür dem
Aktionär oder dessen Bevollmächtigten nach ordnungsgemäßer
Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung mitgeteilten
erforderlichen Zugangsdaten bestehend aus einer
Anmeldebestätigungs-Nr. und eines Internet-Zugangscodes
(Passwort).
Darüber hinaus kann auf Anordnung des Versammlungsleiters am 15.
Mai 2024 ab 10:00 Uhr MESZ die Hauptversammlung ganz oder in
wesentlichen Teilen live im Internet unter der Internetadresse
https://www.elmos.com/ueber-elmos/investor/hauptversammlung
auch für die interessierte Öffentlichkeit übertragen werden,
ohne dass hierzu Zugangsdaten benötigt werden.
Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten
erfolgt ausschließlich über elektronische Briefwahl oder
Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter.
Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist der
Sitz der Gesellschaft, Heinrich-Hertz-Straße 1, 44227 Dortmund. Für
die Aktionäre und deren Bevollmächtigte (mit Ausnahme der von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) besteht kein Recht und
keine Möglichkeit zur Anwesenheit am Ort der Versammlung.
Weitere Angaben und Hinweise finden sich im Anschluss an die
Tagesordnung und den weiteren Informationen zu
Tagesordnungspunkten.
TAGESORDNUNG
Tagesordnungspunkt 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten
Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2023, des zusammengefassten
Lageberichts des Vorstands für die Elmos Semiconductor SE und für
den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2023
Die vorstehenden Unterlagen (einschließlich des erläuternden
Berichts des Vorstands gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 AktG zu den
Angaben nach §§ 289a, 315a HGB) sind von der Einberufung der
Hauptversammlung an über die Internetseite der Gesellschaft
unter
https://www.elmos.com/ueber-elmos/investor/hauptversammlung
zugänglich. Diese Unterlagen werden auch während der
Hauptversammlung am Ort der Hauptversammlung ausliegen und über die
vorgenannte Internetadresse zugänglich sein. Entsprechend den
gesetzlichen Bestimmungen ist zu Tagesordnungspunkt 1 keine
Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahres- und
Konzernabschluss bereits gebilligt hat.
Tagesordnungspunkt 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, von dem bei der Elmos
Semiconductor SE ausgewiesenen Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr
2023 in Höhe von 284.397.832,56 Euro einen Betrag in Höhe von
14.552.617,10 Euro zur Ausschüttung einer Dividende von 0,85 Euro
je Aktie zu verwenden und den Restbetrag in Höhe von 269.845.215,46
Euro auf neue Rechnung vorzutragen.
Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die im Zeitpunkt
der Einberufung der Hauptversammlung von der Gesellschaft
gehaltenen eigenen Aktien (579.274 Stück), die nicht
dividendenberechtigt sind. Sollte sich die Zahl der für das
abgelaufene Geschäftsjahr 2023 dividendenberechtigten Stückaktien
bis zur Hauptversammlung verändern, wird in der Hauptversammlung
ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung
gestellt, der unverändert eine Dividende von 0,85 Euro je
dividendenberechtigte Stückaktie vorsieht.
Tagesordnungspunkt 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2023
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2023 amtierenden Mitgliedern des Vorstands der Elmos Semiconductor
SE für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
Tagesordnungspunkt 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2023
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2023 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats der Elmos
Semiconductor SE für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung über die Entlastung
der Mitglieder des Aufsichtsrats im Wege der Einzelentlastung
abstimmen zu lassen. Zur Entlastung stehen dabei die folgenden, im
abgelaufenen Geschäftsjahr amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats
an:
|
4.1. |
Dr. Dirk Hoheisel;
|
4.2. |
Thomas Lehner;
|
4.3. |
Sven-Olaf Schellenberg;
|
4.4. |
Dr. Volkmar Tanneberger;
|
4.5. |
Dr. Klaus Weyer (Vorsitzender); und
|
4.6. |
Prof. Dr. Günter Zimmer (Stellvertretender Vorsitzender).
|
|
Tagesordnungspunkt 5
Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2024 und des Prüfers für die prüferische Durchsicht
des Zwischenberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres
2024
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des Prüfungsausschusses
der Hauptversammlung vor zu beschließen:
|
Die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg,
Niederlassung Dortmund, wird zum
a) |
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr
2024 sowie
|
b) |
zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des Zwischenberichts
für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2024
|
bestellt.
|
Tagesordnungspunkt 6
Wahl des Prüfers für den Nachhaltigkeitsbericht für das
Geschäftsjahr 2024
Nach der am 5. Januar 2023 in Kraft getretenen Richtlinie (EU)
2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14.
Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der
Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der
Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate
Sustainability Reporting Directive, CSRD) müssen große
kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern
bereits für nach dem 31. Dezember 2023 beginnende Geschäftsjahre
ihren (Konzern-)Lagebericht um einen
(Konzern-)Nachhaltigkeitsbericht erweitern, der extern durch den
Abschlussprüfer oder - nach Wahlmöglichkeit des jeweiligen
Mitgliedstaats - einen anderen (Abschluss-)Prüfer oder einen
unabhängigen Erbringer von Bestätigungsleistungen zu prüfen ist.
Damit müssen also Unternehmen, die wie die Elmos Semiconductor SE
bereits heute der nichtfinanziellen Berichterstattung i.S.d. § 289b
Abs. 1, § 315b Abs. 1 HGB unterliegen, erstmals für das
Geschäftsjahr 2024 einen Nachhaltigkeitsbericht für die
Gesellschaft und den Konzern aufstellen und extern prüfen
lassen.
Die EU-Mitgliedstaaten haben die CSRD bis zum 6. Juli 2024 in
nationales Recht umzusetzen. Es ist somit davon auszugehen, dass
der deutsche Gesetzgeber ein Gesetz zur Umsetzung der CSRD in
deutsches Recht
(CSRD-Umsetzungsgesetz) verabschieden und das
CSRD-Umsetzungsgesetz bis zum Ablauf der Umsetzungsfrist in Kraft
treten wird. Um eine weitere Hauptversammlung der Gesellschaft in
2024 zur Wahl eines Prüfers für den Nachhaltigkeitsbericht für das
Geschäftsjahr 2024 zu vermeiden, wird vorgeschlagen, bereits in der
Hauptversammlung am 15. Mai 2024 einen Prüfer zu bestellen. Der
Beschluss soll nur durchgeführt werden, wenn das
CSRD-Umsetzungsgesetz eine entsprechende Bestellung durch die
Hauptversammlung vorsieht.
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des Prüfungsausschusses
der Hauptversammlung vor zu beschließen:
|
Die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg,
Niederlassung Dortmund, wird mit Wirkung zum Inkrafttreten des
CSRD-Umsetzungsgesetzes zum Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts für
das Geschäftsjahr 2024 bestellt. Der Beschluss kommt nur zur
Durchführung, wenn nach dem CSRD-Umsetzungsgesetz ein für das
Geschäftsjahr 2024 zu erstellender Nachhaltigkeitsbericht extern
durch einen von der Hauptversammlung zu bestellenden Prüfer zu
prüfen ist.
|
Tagesordnungspunkt 7
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für
das Geschäftsjahr 2023
Vorstand und Aufsichtsrat haben gemäß § 162 AktG einen Bericht
zu erstellen über die im letzten Geschäftsjahr jedem einzelnen
gegenwärtigen oder früheren Mitglied des Vorstands und des
Aufsichtsrats von der Gesellschaft und von Unternehmen desselben
Konzerns (§ 290 HGB) gewährte und geschuldete Vergütung.
Der Vergütungsbericht i.S.v. § 162 AktG wurde durch den
Abschlussprüfer geprüft. Der Abschlussprüfer hat zu prüfen, ob alle
gesetzlich vorgeschriebenen Angaben im Vergütungsbericht gemacht
wurden. Über die Prüfung des Vergütungsberichts hat der
Abschlussprüfer einen Prüfvermerk zu erstellen (§ 162 Abs. 3
AktG).
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:
|
Die Hauptversammlung billigt den im Anschluss an die
Tagesordnung zur Hauptversammlung wiedergegebenen und geprüften
Vergütungsbericht für das am 31. Dezember 2023 abgelaufene
Geschäftsjahr.
|
Der Vergütungsbericht ist mit dem Prüfvermerk auch im Internet
unter
https://www.elmos.com/ueber-elmos/investor/hauptversammlung
zugänglich.
Tagesordnungspunkt 8
Beschlussfassung über die Vergütung für den Aufsichtsrat
Gemäß § 113 Abs. 3 Sätze 1 und 2 AktG ist von der
Hauptversammlung börsennotierter Gesellschaften mindestens alle
vier Jahre über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder Beschluss
zu fassen, wobei ein die Vergütung bestätigender Beschluss zulässig
ist.
Die Festvergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats der
Gesellschaft soll ab dem 1. Juli 2024 von bisher 60.000,00 Euro auf
70.000,00 Euro angehoben werden. Damit soll ein Inflationsausgleich
gewährt und den erhöhten Anforderungen an die
Aufsichtsratstätigkeit Rechnung getragen werden. Im Übrigen hat der
Aufsichtsrat nur einen Ausschuss, den Prüfungsausschuss, gebildet.
Die wesentliche Tätigkeit der Mitglieder des Aufsichtsrats wird
daher durch Ausschüsse nicht entlastet.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:
|
Mit Wirkung ab dem 1. Juli 2024 erhalten Mitglieder des
Aufsichtsrats der Elmos Semiconductor SE je abgelaufenes
Geschäftsjahr eine Festvergütung von 70.000,00 Euro.
Für den Vorsitz und den stellvertretenden Vorsitz im
Aufsichtsrat sowie für den Vorsitzenden und die Mitglieder von
Ausschüssen ist eine erhöhte Vergütung vorgesehen. Sie beträgt
aufgrund des damit verbundenen höheren zeitlichen Aufwands für den
Aufsichtsratsvorsitzenden das 2-fache und für den stellvertretenden
Aufsichtsratsvorsitzenden das 1,5-fache. Der Vorsitzende des
Prüfungsausschusses erhält eine zusätzliche jährliche Vergütung in
Höhe von 20.000,00 Euro. Mitglieder im Prüfungsausschuss erhalten
eine zusätzliche jährliche Vergütung in Höhe von 10.000,00
Euro.
Dabei bezieht sich die Vergütung jeweils auf ein volles
Geschäftsjahr. Für Teile eines Geschäftsjahres wird die Vergütung
entsprechend nur anteilig gezahlt.
Außerdem erhalten die Aufsichtsratsmitglieder ihre Auslagen
sowie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen etwaige auf die
Vergütung und die Auslagen anfallende Umsatzsteuer erstattet.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden in eine im Interesse der
Gesellschaft von dieser in angemessener Höhe unterhaltene
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Organe und bestimmte
Führungskräfte einbezogen, soweit eine solche besteht. Die Prämien
hierfür entrichtet die Gesellschaft.
|
Im Übrigen wird zum Vergütungssystem auf das im Anschluss an die
Tagesordnung zur Hauptversammlung dargelegte Vergütungssystem für
den Aufsichtsrat verwiesen.
VERGÜTUNGSBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023 IM SINNE DES §
162 AKTG ZU PUNKT 7 DER TAGESORDNUNG
Der vorliegende Vergütungsbericht der Elmos Semiconductor SE
wurde durch den Vorstand und den Aufsichtsrat gemeinsam erstellt
und entspricht den Anforderungen des § 162 AktG. Eine transparente
und verständliche Darstellung der Vergütung von Vorstand und
Aufsichtsrat nach den gesetzlichen Vorgaben und den Standards ist
für die Gesellschaft ein Element guter Corporate Governance.
Grundsätzlich beschreibt ein Vergütungsbericht die individuell
gewährte und geschuldete Vergütung der gegenwärtigen (zum Stichtag
31. Dezember 2023 amtierenden) und früheren Mitglieder des
Vorstands und des Aufsichtsrats im jeweiligen Geschäftsjahr.
Hierbei erläutert der Vergütungsbericht detailliert und
individualisiert die Struktur und die Höhe der einzelnen
Bestandteile der Vorstands- und Aufsichtsratsvergütung.
Die in diesem Vergütungsbericht beschriebenen Gesamtbezüge
stellen auf gewährte Vergütungskomponenten für das Geschäftsjahr
2023 im Sinne des § 162 AktG ab. Eine Vergütung gilt demnach als
gewährt, sobald sie den Organmitgliedern faktisch zugeflossen ist
bzw. im Falle von Aktientranchen eingeräumt wurde. Lediglich
geschuldete Vergütungskomponenten liegen hingegen vor, wenn eine
Verpflichtung zur Vergütung den Organmitgliedern gegenüber fällig,
aber noch nicht erfüllt ist.
1) Vergütungssystem
Das den Grundsätzen des § 87a AktG entsprechende und für die
Gesellschaft seit dem Geschäftsjahr 2021 geltende Vergütungssystem
für die Mitglieder des Vorstands der Elmos Semiconductor SE wurde
in der ordentlichen Hauptversammlung am 20. Mai 2021 gebilligt. In
der Hauptversammlung vom 10. Mai 2023 wurden Änderungen zum
aktuellen Vergütungssystem, insbesondere bezüglich der
Investitionsverpflichtungen, gebilligt. Dieses aktuell gültige
Vergütungssystem ist in der Einladung zur ordentlichen
Hauptversammlung am 10. Mai 2023 sowie auf der Elmos Website
www.elmos.com/ueber-elmos/investor/corporate-governance.html
veröffentlicht.
Die Vergütung der Vorstandsmitglieder der Elmos Semiconductor SE
setzt sich aus einer festen Vergütung (Grundgehalt, Nebenleistungen
und Versorgungszusagen) und einer variablen Vergütung (variable
nicht-aktienkursbezogene Vergütungskomponenten und variable
aktienkursbezogene Vergütungskomponenten) zusammen.
Zu der variablen nicht-aktienkursbezogenen Vergütung zählen die
ergebnisbezogene Tantieme und die zielbezogene Tantieme. Bezüglich
dieser Vergütung besteht eine anteilige Investitionsverpflichtung
in Aktien der Gesellschaft. Die variablen nicht-aktienkursbezogenen
Vergütungskomponenten werden nach dem Zufluss-Prinzip erfasst. Die
variable aktienkursbezogene Vergütung umfasst die an die Mitglieder
des Vorstands gewährten Aktientranchen. Darüber hinaus kann der
Aufsichtsrat - nach pflichtgemäßen Ermessen im Rahmen des
Aktiengesetzes - im Einzelfall Sonderzahlungen oder andere
Vergütungselemente (z.B. Bleibe- oder Gewinnungsprämien,
Sonderzahlungen aus außergewöhnlichem Anlass, weitere
Aktienzusagen) beschließen, wenn diese im Rahmen der maximalen
Vergütung möglich sind, sofern im Einzelfall und kumuliert in jedem
Geschäftsjahr ein Wert von 500.000,00 Euro für Vorstandsmitglieder
und 1 Mio. Euro für den Vorstandsvorsitzenden nicht überschritten
wird.
Die variablen Vergütungskomponenten sind auf eine nachhaltig
positive Weiterentwicklung des Unternehmens ausgerichtet.
Verschiedene Kennzahlen und Ziele - dazu gehören der Umsatz und die
EBIT-Marge, der Zielerreichungsgrad der operativen und
strategischen Ziele für ein Geschäftsjahr sowie der Aktienkurs -
dienen als Anknüpfungspunkte für eine mehrdimensionale
Leistungsbeurteilung des Vorstands. Dadurch wird die
Weiterentwicklung des Unternehmens in ihren unterschiedlichen,
nicht nur finanziell zu messenden Aspekten abgebildet. Die
erfolgreiche Entwicklung und Umsetzung der Geschäftsstrategie sowie
die Weiterentwicklung der Gesellschaft bezüglich Nachhaltigkeit
(insbesondere entlang der ESG Kriterien) sind sowohl in den oben
genannten verwendeten finanziellen Indikatoren als auch in der
Erreichung der nicht-finanziellen Ziele eines Geschäftsjahres
reflektiert, welche einzelne Aspekte der Geschäftsstrategie in
Teilbereiche herunterbrechen und konkretisieren.
Der Anteil der festen Vergütung (Grundgehalt, Nebenleistungen
und Versorgungszusagen) an der Gesamtvergütung wird im Gegensatz zu
den übrigen Vergütungsbestandteilen relativ niedrig angesetzt. Der
Anteil der variablen Vergütung (variable nicht-aktienkursbezogene
und aktienkursbezogene Vergütungskomponenten) wird hingegen relativ
hoch angesetzt und hat überwiegend langfristige Anreizwirkung. Die
Investitionsverpflichtungen für die Vorstandsmitglieder in Aktien
der Gesellschaft und die variable aktienkursbezogene Vergütung
tragen darüber hinaus dazu bei, dass die Vorstandsmitglieder, wie
alle übrigen Aktionäre, ein Interesse an der langfristig positiven
Wertentwicklung der Gesellschaft haben.
2) Vergütung der gegenwärtigen
Vorstandsmitglieder
Der Vorstand bestand zum 31. Dezember 2023 aus drei Mitgliedern.
Im Geschäftsjahr 2023 gab es keine Änderungen in der
Zusammensetzung des Vorstands.
Die Vorstandsvergütung der Elmos Semiconductor SE für das
Geschäftsjahr 2023 berechnet sich aus den folgenden
Komponenten:
- |
im Geschäftsjahr 2023 gewährtes Grundgehalt
|
- |
Nebenleistungen (im Wesentlichen die Gestellung von
Dienstwagen)
|
- |
Versorgungszusagen
|
- |
im Geschäftsjahr 2023 gewährte variable nicht-aktienkursbezogene
Vergütung für das Geschäftsjahr 2022, bestehend aus
ergebnisbezogener Tantieme und zielbezogener Tantieme
|
- |
ggf. im Geschäftsjahr gewährte Sonderzahlungen
|
- |
ggf. im Geschäftsjahr 2023 gewährte variable aktienkursbezogene
Vergütung (Aktienzusagen)
|
Die Gesamtvergütung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023
beträgt insgesamt 3.827.602 Euro. Davon entfallen 930.000 Euro auf
das Grundgehalt, 40.955 Euro auf Nebenleistungen, 50.000 Euro auf
die Versorgungszusagen, 2.566.646 Euro auf die variable
nicht-aktienkursbezogene Vergütung, 240.000 Euro auf
Sonderzahlungen und 0 Euro auf die im Geschäftsjahr gewährte
variable aktienkursbezogene Vergütung mit langfristiger
Anreizwirkung (Aktienzusagen).
Die im Geschäftsjahr 2023 gewährte Gesamtvergütung der
gegenwärtigen Vorstandsmitglieder ist der folgenden Tabelle zu
entnehmen:
Gesamtvergütung (in EUR)
Vergütungs-
bestandteile |
Dr. Arne Schneider
(Vorsitzender) |
Dr. Jan
Dienstuhl |
Guido
Meyer |
Summe |
Grundgehalt |
454.000 |
238.000 |
238.000 |
930.000 |
relative Anteile |
21,8% |
26,6% |
27,9% |
24,3% |
Nebenleistungen |
26.095 |
14.860 |
0 |
40.955 |
relative Anteile |
1,3% |
1,7% |
0,0% |
1,1% |
Versorgungszusagen |
02 |
25.000 |
25.000 |
50.000 |
relative Anteile |
0,0% |
2,8% |
2,9% |
1,3% |
Variable, nicht-aktienkursbezogene
Vergütung |
1.413.324 |
617.082 |
536.240 |
2.566.646 |
relative Anteile |
67,9% |
69,0% |
63,0% |
67,1% |
davon ergebnisbezogene
Tantieme |
840.000 |
346.240 |
346.240 |
1.532.480 |
40,4% |
38,7% |
40,7% |
40,0% |
davon zielbezogene Tantieme |
573.324 |
270.842 |
190.000 |
1.034.166 |
27,6% |
30,3% |
22,3% |
27,0% |
Sonderzahlungen |
187.500 |
0 |
52.500 |
240.000 |
relative Anteile |
9,0% |
0,0% |
6,2% |
6,3% |
Variable, aktienkursbezogene
Vergütung (Aktientranchen)1 |
0 |
0 |
0 |
0 |
relative Anteile |
0,0% |
0,0% |
0,0% |
0,0% |
Gesamtvergütung |
2.080.919 |
894.942 |
851.740 |
3.827.602 |
relative Anteile |
100,0% |
100,0% |
100,0% |
100,0% |
1 Fair Value
2 Für Dr. Schneider wurde ein mittels
Rückdeckungsversicherungen abgesichertes Ruhegeld in Höhe von
4.000,00 Euro monatlich vereinbart, welches auch im Falle einer
Berufsunfähigkeit gezahlt wird (siehe Abschnitt zu
Altersversorgung). Die Auszahlung wird gemäß Zuflussprinzip in der
Rentenphase im Vergütungsbericht dargestellt.
Im Folgenden werden die einzelnen Vergütungsbestandteile näher
erläutert.
2.1 Feste Vergütung
2.1.1 Grundgehalt
Das Grundgehalt für das Geschäftsjahr 2023 stellt sich wie folgt
dar:
in EUR |
Dr. Arne Schneider
(Vorsitzender) |
Dr. Jan
Dienstuhl |
Guido
Meyer |
Summe |
Grundgehalt |
454.000 |
238.000 |
238.000 |
930.000 |
2.1.2 Nebenleistungen
Nebenleistungen werden vom Aufsichtsrat individuell im Rahmen
des Vergütungssystems mit dem Vorstandsmitglied vereinbart. Zu den
Nebenleistungen können die Überlassung eines Dienstfahrzeugs auch
für private Zwecke, Versicherungsleistungen, die Übernahme von
Kosten für Reisen und Unterbringungskosten bei weit entferntem
Familienwohnsitz sowie weitere Elemente gehören.
Im Wesentlichen für die Gestellung von Dienstwagen sowie für
Kostenerstattungen für Heimreisen und Übernachtungen entstanden für
die Vorstandsmitglieder die folgenden geldwerten Vorteile bzw.
Erstattungen:
in EUR |
Dr. Arne Schneider
(Vorsitzender) |
Dr. Jan
Dienstuhl |
Guido
Meyer |
Summe |
Nebenleistungen |
26.095 |
14.860 |
0 |
40.955 |
2.1.3 Versorgungszusagen
Vorstandsmitglieder mit erstmaliger Bestellung nach dem 1.
Januar 2016 (Dr. Jan Dienstuhl und Guido Meyer) werden mit einem
fixen Betrag, zurzeit in Höhe von 25.000 Euro pro Dienstjahr, beim
Aufbau ihrer privaten Altersvorsorge unterstützt und so auch für
den Wegfall von Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung
kompensiert.
Für Vorstandsmitglieder mit erstmaliger Bestellung vor dem
Geschäftsjahr 2016 wurde ein mittels Rückdeckungsversicherungen
abgesichertes Ruhegeld in Höhe von 4.000 Euro monatlich vereinbart,
welches auch im Falle einer Berufsunfähigkeit gezahlt wird. Darüber
hinaus wird der Wegfall der gesetzlichen Rente kompensiert. Das
Altersruhegeld erfordert eine Tätigkeit für die Gesellschaft bis
zum 63. Lebensjahr und wird bei vorzeitigem Ausscheiden
zeitanteilig gekürzt. Keine Kürzung erfolgt im Fall einer Kündigung
im Rahmen eines Kontrollwechsels. Etwaige Überschüsse der
Rückdeckungsversicherungen können das Ruhegeld erhöhen.
2.2 Variable Vergütung
2.2.1 Variable, nicht-aktienkursbezogene Vergütung
Ergebnisbezogene Tantieme
Die ergebnisbezogene Tantieme stellt auf das im Konzernabschluss
für die Gesellschaft ausgewiesene EBIT ab. Der Zielbetrag der
ergebnisabhängigen Tantieme bei 100%-Erreichung ergibt sich aus der
Summe der Zielbeträge des laufenden Jahres und der zwei Vorjahre,
gewichtet mit 55%, 30% sowie 15%. Die länger zurückliegenden Jahre
gehen damit weniger stark in die Gewichtung ein. In jedem der Jahre
ergibt sich der Zielbetrag aus dem erreichten Umsatz multipliziert
mit 17% (ab 2023: 20%) und 0,35% für Vorstandsmitglieder und 1% für
den Vorstandsvorsitzenden. Die Höhe der erreichten Vergütung
errechnet sich aus der Summe der Werte des laufenden Jahres und der
zwei Vorjahre; es werden die schon bei der Zielermittlung genutzten
Werte 55% (laufendes Jahr), 30% (näheres Vorjahr), 15%
(entfernteres Vorjahr) für die Gewichtung verwendet. In jedem Jahr
wird der 100%-Zielbetrag mit der prozentualen Zielerreichung
multipliziert. Für jedes der drei Jahre wird zur Ermittlung der
prozentualen Zielerreichung die folgende Betrachtung durchgeführt:
Werden im jeweils zu beurteilenden Jahr 17% (ab 2023: 20%)
EBIT-Marge erreicht, so gilt das Ziel als 100% erfüllt. Der Cap
liegt bei 150% Zielerreichung und wird bei 22% (ab 2023: 30%)
EBIT-Marge erreicht. 0% oder weniger EBIT-Marge entsprechen 0%
Zielerreichung. Zwischenwerte in den EBIT-Margen-Bereichen 0% bis
17% (ab 2023: 20%) sowie 17% (ab 2023: 20%) bis 22% (ab 2023: 30%)
werden linear interpoliert. Unterhalb einer EBIT-Marge von 5% wird
die Zielerreichung des Jahres auf 0% und damit 0 Euro gekürzt.
Das durch die Corona Krise stark beeinträchtigte Jahr 2020 wird
bei der Tantieme Berechnung für 2021 und 2022 nicht berücksichtigt,
sondern die Gewichtung dieses Jahres dem jeweils laufenden Jahr
zugeschlagen. Im Jahr 2021 werden daher die Gewichte angepasst
(2021: 85%, 2019: 15%), ebenso im Jahr 2022 (2022: 70%, 2021:
30%).
Darüber hinaus darf die ergebnisbezogene Tantieme 200% des
Grundgehalts (siehe oben) des jeweiligen Jahres nicht übersteigen
und wird, sofern erforderlich, auf jenen Betrag gekürzt.
Die im Geschäftsjahr 2023 gewährte variable ergebnisbezogene
Tantieme bezieht sich auf die Zielerreichung für das Geschäftsjahr
2022. Die nach den oberen Gewichtungsfaktoren im Geschäftsjahr 2023
ausgezahlten ergebnisbezogenen Tantiemen stellen sich wie folgt
dar:
Jahr |
2021 |
Umsatz (in EUR) |
322.091.174 |
|
Gewichtung |
Ziel-EBIT (in EUR) |
erreichtes EBIT (in EUR) |
EBIT-Marge |
|
17,00% |
18,62% |
Dr. Arne Schneider |
30% |
547.555 |
636.367 |
Dr. Jan Dienstuhl |
30% |
191.644 |
222.728 |
Guido Meyer |
30% |
191.644 |
222.728 |
Jahr |
2022 |
Tantieme 2022
(in EUR) |
Umsatz (in EUR) |
447.246.772 |
|
Gewichtung |
Ziel-EBIT (in EUR) |
erreichtes EBIT (in EUR) |
|
EBIT-Marge |
|
17,00% |
24,62% |
|
Dr. Arne Schneider |
70% |
760.320 |
1.140.479 |
840.000 |
Dr. Jan Dienstuhl |
70% |
266.112 |
399.168 |
346.240 |
Guido Meyer |
70% |
266.112 |
399.168 |
346.240 |
Zielbezogene Tantieme
Die Höhe der zielbezogenen Tantieme entspricht bezüglich des
100%-Wertes dem Grundgehalt des jeweiligen Jahres. Die
Zielerreichung insgesamt kann zwischen 0% und 150% (Cap) liegen.
Für einzelne Sub-Ziele können auch mehr als 150% erreicht werden,
solange der Gesamt-Cap von insgesamt 150% eingehalten wird. Die
Ziele können anhand von Sub-Zielen sowie auch als Ganzes vom
Aufsichtsrat beurteilt werden. Der Aufsichtsrat kann sowohl
gemeinschaftliche Ziele und Sub-Ziele für alle Vorstandsmitglieder
einheitlich als auch individuelle Ziele und Sub-Ziele festlegen. Es
werden Ziele wie „Operative Weiterentwicklung der Gesellschaft“,
„Strategische Weiterentwicklung der Gesellschaft“,
„Weiterentwicklung der Organisation in den Ressorts“ sowie
„Weiterentwicklung der Gesellschaft bezüglich Nachhaltigkeit (ESG)“
verfolgt.
Es werden, abhängig von der Natur einzelner Ziele und Sub-Ziele,
unterschiedliche Methoden zur Messung der Leistungserreichung
verwendet. Bei quantitativ gut erfassbaren Zielen orientiert sich
der Aufsichtsrat überwiegend an operativen und finanziellen
Kennzahlen. Hinsichtlich der nicht direkt quantitativ erfassbaren
Kriterien setzt der Aufsichtsrat zur Bemessung Meilensteine oder
die Erreichung bestimmter Termine fest. Bei einzelnen Zielen oder
Sub-Zielen kann der Aufsichtsrat einen Ermessensspielraum nutzen,
der allerdings insgesamt untergeordnete Bedeutung hat.
Die im Geschäftsjahr 2023 gewährte variable zielbezogene
Tantieme bezieht sich auf die Zielerreichung für das Geschäftsjahr
2022.
Dr. Arne Schneider |
|
|
|
Ziel |
Gewichtung |
Zielerreichung
in EUR |
Zielerreichung
in % |
Operative Weiterentwicklung der
Gesellschaft |
38,3% |
285.360 |
177,2% |
Strategische Weiterentwicklung der
Gesellschaft |
42,8% |
187.340 |
104,2% |
Weiterentwicklung der Organisation in
den Ressorts |
14,3% |
78.416 |
130,3% |
Weiterentwicklung der Gesellschaft
bezüglich der Nachhaltigkeit (ESG) |
4,5% |
22.208 |
117,5% |
|
|
573.324 |
|
Dr. Jan Dienstuhl |
|
|
|
Ziel |
Gewichtung |
Zielerreichung
in EUR |
Zielerreichung
in % |
Operative Weiterentwicklung der
Gesellschaft |
24,0% |
79.200 |
150,0% |
Strategische Weiterentwicklung der
Gesellschaft |
50,0% |
129.800 |
118,0% |
Weiterentwicklung der Organisation in
den Ressorts |
23,0% |
54.582 |
107,9% |
Weiterentwicklung der Gesellschaft
bezüglich der Nachhaltigkeit (ESG) |
3,0% |
7.260 |
110,0% |
|
|
270.842 |
|
Guido Meyer |
|
|
|
Ziel |
Gewichtung |
Zielerreichung
in EUR |
Zielerreichung
in % |
Operative Weiterentwicklung der
Gesellschaft |
47,7% |
102.500 |
97,6% |
Strategische Weiterentwicklung der
Gesellschaft |
38,6% |
57.500 |
67,6% |
Weiterentwicklung der Organisation in
den Ressorts |
9,1% |
20.000 |
100,0% |
Weiterentwicklung der Gesellschaft
bezüglich der Nachhaltigkeit (ESG) |
4,5% |
10.000 |
101,0% |
|
|
190.000 |
|
Sonderzahlung
Für die Transaktion zum Verkauf der Wafer Fab in Dortmund im
Jahr 2023 wurde eine Sonderzahlung von insgesamt 800.000 EUR
vereinbart. 30% der Sonderzahlung wurden nach dem erreichten
Signing der Transaktion im Jahr 2023 ausgezahlt, 70% sind erst nach
Closing voraussichtlich zu Ende 2024 vorgesehen. Die im
Geschäftsjahr 2023 ausgezahlten Sonderzahlungen stellen sich wie
folgt dar:
in EUR |
Dr. Arne Schneider
(Vorsitzender) |
Dr. Jan
Dienstuhl |
Guido
Meyer |
Summe |
Sonderzahlung |
187.500 |
0 |
52.500 |
240.000 |
2.2.2 Variable, aktienkursbezogene Vergütung
(Aktienzusagen)
Im Geschäftsjahr 2023 sind keine neuen Aktienzusagen gewährt
worden. Bezüglich der gewährten Aktienzusagen aus Vorjahren
verweisen wir auf die Vergütungsberichte der Jahre 2021 und
2022.
3) Vergütung der früheren Vorstandsmitglieder
Bei den Vergütungen für frühere Vorstandsmitglieder der Elmos
Semiconductor SE für das Geschäftsjahr 2023 handelt es sich um den
Zufluss von Ruhegehältern.
in EUR |
Dr. Anton
Mindl |
Reinhard
Senf |
Nicolaus Graf von Luckner |
Summe |
Ruhegehälter |
161.850 |
96.893 |
41.219 |
299.963 |
relative Anteile |
100,0% |
100,0% |
100,0% |
100,0% |
4) Maximalvergütung
Bestandteil des ab dem Geschäftsjahr 2021 geltenden
Vergütungssystems ist eine Maximalvergütung, die
geschäftsjahresbezogen auf das Grundgehalt, die ergebnisbezogene
Tantieme, die zielbezogene Tantieme, den Fair Value der
aktienkursbezogenen Vergütung sowie die Nebenleistungen
abstellt.
Die Maximalvergütung wurde für den Gesamtvorstand auf jährlich
6,0 Mio. Euro festgelegt, bei vier Mitgliedern erhöht sich die
Maximalvergütung auf 8,0 Mio. Euro. Die Maximalvergütung wurde im
Geschäftsjahr 2023 eingehalten.
5) Leistungen bei Vertragsbeendigung
Abfindungsregelungen
Die Vorstandsverträge beinhalten nur eine außerordentliche
Kündigung aus wichtigem Grund nach § 626 BGB, die zu keinem
Abfindungsanspruch führt.
Kontrollwechsel
Die Vorstandsmitglieder haben im Falle eines Kontrollwechsels
(Erwerb von mehr als 30% der Stimmrechte an der Gesellschaft durch
einen Dritten) jeweils ein Sonderkündigungsrecht, ihren
Dienstvertrag innerhalb von drei bis sechs Monaten nach Eintritt
des Kontrollwechsels mit einer Frist von drei bis sechs Monaten zum
Monatsende zu kündigen und ihre Ämter zum Zeitpunkt der Beendigung
ihres Dienstvertrages niederzulegen. Für den Fall der Ausübung
dieses Sonderkündigungsrechts steht den Vorstandsmitgliedern
jeweils eine Abfindung in Höhe von zwei Jahresvergütungen,
höchstens aber in Höhe der für die Restlaufzeit ihres
Dienstvertrages noch zu zahlenden Vergütung zu. Maßgeblich ist die
während des letzten Geschäftsjahres vor Eintritt des
Kontrollwechsels gezahlte Vergütung.
Zudem kann der Aufsichtsrat Regelungen zur Altersversorgung für
den Fall eines Kontrollwechsels mit den Vorstandsmitgliedern
vereinbaren. Für Aktienzusagen gilt, dass im Falle einer
Ankündigung eines Angebotes gemäß § 10 Abs. 5 WpÜG innerhalb der
Laufzeit der Aktienzusage mit anschließendem Kontrollwechsel, zur
Berechnung des Schwellenkurses der Angebotspreis verwendet wird.
Die Anzahl der zugeteilten Aktien erhöht sich dabei auf das Zwei-
bis Dreifache je nach erreichter Schwelle. Dies gilt auch für
bereits vollständig oder teilweise erreichte Schwellen, deren
Zuteilungen entsprechend anzupassen sind. Mit dem Eintritt des
Kontrollwechsels sind die der jeweiligen Schwelle zuzuordnende
Anzahl der Aktien zuzuteilen. Alle weiteren bis dahin nicht
zugeteilten Tranchen verfallen.
Nachvertragliches Wettbewerbsverbot
Die Gesellschaft leistet für nachvertragliche Wettbewerbsverbote
24 Monate Karenzentschädigung (80% der zuletzt bezogenen,
durchschnittlichen und vertragsgemäßen Jahresvergütung der letzten
drei Jahre).
6) Rückforderung von Vergütungen („Claw
Backs“)
Für einzelne Ziele und Sub-Ziele der variablen Vergütung
(variable nicht-aktienkursbezogene und aktienkursbezogene
Vergütungskomponenten) können vom Aufsichtsrat Regelungen zu
Rückforderungen („Claw Backs“) vorgesehen werden. Dabei werden
einzelne Ziele unter den Vorbehalt der nachhaltigen Erreichung
gestellt und im Folgejahr erneut überprüft. Aus negativen
Abweichungen können sich demnach Rückforderungen ergeben, die der
Aufsichtsrat mit ggf. zukünftig zu gewährender variabler Vergütung
verrechnen darf.
Der Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr die im aktuellen
Vergütungssystem vorgesehene Möglichkeit von „Claw Backs“
überprüft, es gab keinen Anlass für Rückforderungen.
7) Leistungen Dritter
Im vergangenen Geschäftsjahr wurden weder gegenwärtigen noch
früheren Vorstandsmitgliedern Leistungen von Dritten im Hinblick
auf ihre Tätigkeit als Vorstandsmitglied zugesagt oder gewährt.
III) Aufsichtsratsvergütung
1) Vergütungssystem
Sämtliche Vergütungskomponenten werden fällig mit Ablauf von
zehn Handelstagen nach der Hauptversammlung, die über die
Gewinnverwendung für das Geschäftsjahr beschließt, für das die
Vergütung gewährt wird. Die Vergütung für das abgelaufene
Geschäftsjahr fließt den Aufsichtsratsmitgliedern somit stets im
Folgejahr zu und gilt dann als gewährt. Der Aufsichtsrat besteht
aus sechs Mitgliedern. Im Geschäftsjahr 2023 gab es keine
Änderungen in der Zusammensetzung des Aufsichtsrats.
Die im Geschäftsjahr 2023 gewährte Gesamtvergütung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022 beträgt insgesamt 450.000
Euro.
2) Vergütung der gegenwärtigen und ehemaligen
Aufsichtsratsmitglieder
Die Aufsichtsmitglieder erhalten neben dem Ersatz von Auslagen
ausschließlich eine Grundvergütung in Höhe von jährlich 60.000
Euro. Der Aufsichtsratsvorsitzender erhält die doppelte Vergütung
und der Stellvertreter die eineinhalbfache Vergütung.
Grundvergütung gegenwärtiger Aufsichtsratsmitglieder (in
EUR)
vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022
Vergütungs-
bestandteile |
Dr. Klaus Weyer
(Vorsitzender) |
Prof. Dr. Günter Zimmer (stellv.
Vorsitzender) |
Thomas
Lehner |
Sven-Olaf Schellenberg |
Dr. Dirk Hoheisel |
Dr. Volkmar Tanneberger |
Summe* |
Grund-
vergütung |
120.000 |
90.000 |
60.000 |
60.000 |
60.000 |
60.000 |
450.000 |
relative Anteile |
100,0% |
100,0% |
100,0% |
100,0% |
100,0% |
100,0% |
100,0% |
* zzgl. im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen
etwaige auf die Vergütung entfallende Umsatzsteuer
IV) Sonstige Angaben gemäß § 162 Abs. 1 Nr. 2
AktG
Die folgende vergleichende Darstellung stellt die jährliche
Veränderung der im Geschäftsjahr 2023 bzw. im Vorjahr gewährten
Vergütung der gegenwärtigen und früheren Vorstands- und
Aufsichtsratsmitglieder, der Ertragsentwicklung der Gesellschaft
und der Vergütung von Arbeitnehmern auf Vollzeitäquivalenzbasis
dar, wobei für letztere auf die durchschnittlichen Löhne und
Gehälter der Mitarbeiter der Elmos Semiconductor SE im jeweiligen
Geschäftsjahr abgestellt wird.
Der Vertikalvergleich wird ab dem Geschäftsjahr 2021 sukzessive
aufgebaut.
Vertikalvergleich |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
|
Umsatz Elmos Semiconductor SE
(EUR) |
232.211.492 |
317.984.255 |
445.558.797 |
575.289.239 |
|
Veränderung (%) |
|
36,9% |
40,1% |
29,1% |
|
EBIT-Marge Elmos Semiconductor SE
(EUR) |
0,5% |
18,7% |
24,6% |
25,5% |
|
Veränderung (%) |
|
3.644,0% |
31,5% |
6,4% |
|
Jährliche Durchschnittsvergütung von
Arbeitnehmern auf Vollzeitäquivalenzbasis der
Elmos Semiconductor SE (EUR) |
53.116 |
54.546 |
59.452 |
60.281 |
|
Veränderung (%) |
|
2,7% |
9,0% |
1,4% |
Jährliche Vergütung gegenwärtiger
Vorstandsmitglieder |
|
|
|
|
|
Jährliche Vergütung1 Dr.
Arne Schneider (EUR) |
856.884 |
677.992 |
1.554.303 |
2.080.919 |
|
Gewährte Aktienzusagen
(EUR)2 |
358.881 |
1.160.486 |
0 |
0 |
|
Veränderung (%) |
|
51,2% |
-15,5% |
33,9% |
|
Jährliche Vergütung1 Dr. Jan
Dienstuhl (EUR) |
487.135 |
481.517 |
682.213 |
894.942 |
|
Gewährte Aktienzusagen
(EUR)2 |
112.462 |
386.828 |
0 |
0 |
|
Veränderung (%) |
|
44,8% |
-21,4% |
31,2% |
|
Jährliche Vergütung1 Guido
Meyer (EUR) |
496.051 |
416.182 |
624.157 |
851.740 |
|
Gewährte Aktienzusagen
(EUR)2 |
112.462 |
386.828 |
0 |
0 |
|
Veränderung (%) |
|
32,0% |
-22,3% |
36,5% |
Jährliche Vergütung ehemaliger
Vorstandsmitglieder |
|
|
|
|
|
Jährliche Vergütung Dr. Anton Mindl
(EUR) |
1.640.889 |
647.034 |
161.780 |
161.850 |
|
Veränderung (%) |
|
-60,6% |
-75,0% |
0,0% |
|
Jährliche Vergütung Reinhard Senf
(EUR) |
96.728 |
96.737 |
96.893 |
96.893 |
|
Veränderung (%) |
|
0,0% |
0,2% |
0,0% |
|
Jährliche Vergütung Nicolaus Graf von
Luckner (EUR) |
41.153 |
41.193 |
41.217 |
41.219 |
|
Veränderung (%) |
|
0,1% |
0,1% |
0,0% |
Jährliche Vergütung gegenwärtiger
Aufsichtsratsmitglieder |
|
|
|
|
|
Jährliche Vergütung Dr. Klaus Weyer
(EUR) |
80.000 |
100.000 |
120.000 |
120.000 |
|
Veränderung (%) |
|
25,0% |
20,0% |
0,0% |
|
Jährliche Vergütung Prof. Dr. Günter
Zimmer (EUR) |
60.000 |
75.000 |
90.000 |
90.000 |
|
Veränderung (%) |
|
25,0% |
20,0% |
0,0% |
|
Jährliche Vergütung Thomas Lehner
(EUR) |
40.000 |
50.000 |
60.000 |
60.000 |
|
Veränderung (%) |
|
25,0% |
20,0% |
0,0% |
|
Jährliche Vergütung Sven-Olaf
Schellenberg (EUR) |
40.000 |
50.000 |
60.000 |
60.000 |
|
Veränderung (%) |
|
25,0% |
20,0% |
0,0% |
|
Jährliche Vergütung Dr. Dirk Hoheisel
(EUR) |
0 |
0 |
37.151 |
60.000 |
|
Veränderung (%) |
|
|
100,0% |
61,5% |
|
Jährliche Vergütung Dr. Volkmar
Tanneberger (EUR) |
0 |
0 |
37.151 |
60.000 |
|
Veränderung (%) |
|
|
100,0% |
61,5% |
Jährliche Vergütung ehemaliger
Aufsichtsratsmitglieder |
|
|
|
|
|
Jährliche Vergütung Dr. Klaus Egger
(EUR) |
40.000 |
50.000 |
23.014 |
0 |
|
Veränderung (%) |
|
25,0% |
-54,0% |
-100% |
|
Jährliche Vergütung Dr. Gottfried
Dutiné (EUR) |
40.000 |
50.000 |
23.014 |
0 |
|
Veränderung (%) |
|
25,0% |
-54,0% |
-100% |
1 Gesamtvergütung ohne Aktienzusagen
2 Fair Value
V) Votum der Hauptversammlung
Die Hauptversammlung der Elmos Semiconductor SE hat am 10. Mai
2023 über die Billigung des nach § 162 AktG erstellten und
geprüften Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2022
beschlossen.
Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2022 wurde
einschließlich des Vermerks des unabhängigen Wirtschaftsprüfers
über die formelle Prüfung auf der Webseite der Elmos Semiconductor
SE (www.elmos.com) öffentlich zugänglich gemacht.
Dortmund, den 28. Februar 2024
|
Für den Aufsichtsrat |
Dr. Klaus Weyer
Vorsitzender Aufsichtsrat und Prüfungsausschuss |
Dr. Dirk Hoheisel
Mitglied Prüfungsausschuss |
|
Für den Vorstand |
Dr. Arne Schneider |
Dr. Jan Dienstuhl |
Guido Meyer |
VERMERK ÜBER DIE FORMELLE PRÜFUNG DES VERGÜTUNGSBERICHTS NACH
§ 162 ABS. 3 AKTG
Vermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers über die Prüfung
des Vergütungsberichts
nach § 162 Abs. 3 AktG
An die Elmos Semiconductor SE, Dortmund
Prüfungsurteil
Wir haben den Vergütungsbericht der Elmos Semiconductor SE,
Dortmund, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31.
Dezember 2023 daraufhin formell geprüft, ob die Angaben nach § 162
Abs. 1 und 2 AktG im Vergütungsbericht gemacht wurden. In Einklang
mit § 162 Abs. 3 AktG haben wir den Vergütungsbericht nicht
inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung sind im beigefügten Vergütungsbericht
in allen wesentlichen Belangen die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2
AktG gemacht worden. Unser Prüfungsurteil erstreckt sich nicht auf
den Inhalt des Vergütungsberichts.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung des Vergütungsberichts in
Übereinstimmung mit § 162 Abs. 3 AktG unter Beachtung des IDW
Prüfungsstandards: Die Prüfung des Vergütungsberichts nach § 162
Abs. 3 AktG (IDW PS 870 (09.2023)) durchgeführt. Unsere
Verantwortung nach dieser Vorschrift und diesem Standard ist im
Abschnitt „Verantwortung des Wirtschaftsprüfers“ unseres Vermerks
weitergehend beschrieben. Wir haben als Wirtschaftsprüferpraxis die
Anforderungen der IDW Qualitätsmanagementstandards angewendet. Die
Berufspflichten gemäß der Wirtschaftsprüferordnung und der
Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer
einschließlich der Anforderungen an die Unabhängigkeit haben wir
eingehalten.
Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrats
Der Vorstand und der Aufsichtsrat sind verantwortlich für die
Aufstellung des Vergütungsberichts, einschließlich der
dazugehörigen Angaben, der den Anforderungen des § 162 AktG
entspricht. Ferner sind sie verantwortlich für die internen
Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung
eines Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben,
zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen
aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Verantwortung des Wirtschaftsprüfers
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu
erlangen, ob im Vergütungsbericht in allen wesentlichen Belangen
die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht worden sind, und
hierüber ein Prüfungsurteil in einem Vermerk abzugeben.
Wir haben unsere Prüfung so geplant und durchgeführt, dass wir
durch einen Vergleich der im Vergütungsbericht gemachten Angaben
mit den in § 162 Abs. 1 und 2 AktG geforderten Angaben die formelle
Vollständigkeit des Vergütungsberichts feststellen können. In
Einklang mit § 162 Abs. 3 AktG haben wir die inhaltliche
Richtigkeit der Angaben, die inhaltliche Vollständigkeit der
einzelnen Angaben oder die angemessene Darstellung des
Vergütungsberichts nicht geprüft.
Umgang mit etwaigen irreführenden Darstellungen
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung,
den Vergütungsbericht unter Berücksichtigung der Kenntnisse aus der
Abschlussprüfung zu lesen und dabei für Anzeichen aufmerksam zu
bleiben, ob der Vergütungsbericht irreführende Darstellungen in
Bezug auf die inhaltliche Richtigkeit der Angaben, die inhaltliche
Vollständigkeit der einzelnen Angaben oder die angemessene
Darstellung des Vergütungsberichts enthält.
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten zu
dem Schluss gelangen, dass eine solche irreführende Darstellung
vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten.
Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Essen, 28. Februar 2024
|
Marc Fritz
Wirtschaftsprüfer |
Dr. Marcus Falk
Wirtschaftsprüfer |
|
ANGABEN ÜBER DIE UNTER TAGESORDNUNGSPUNKT 8 VORGESCHLAGENE
VERGÜTUNG FÜR DEN AUFSICHTSRAT
Vergütung für den Aufsichtsrat der Elmos Semiconductor
SE
Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder der Elmos
Semiconductor SE besteht ausschließlich aus festen
Vergütungsbestandteilen in bar. Eine reine Festvergütung
unterstützt die auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung
bezogene Beratung und Überwachung. Nach Auffassung der Elmos
Semiconductor SE ist eine reine Festvergütung geeignet, die
Unabhängigkeit der Aufsichtsratsmitglieder zu stärken und ihren
Aufwand angemessen zu vergüten.
Mitglieder des Aufsichtsrats der Elmos Semiconductor SE erhalten
je abgelaufenes Geschäftsjahr eine Festvergütung von EUR
70.000,00.
Für den Vorsitz und den stellvertretenden Vorsitz im
Aufsichtsrat sowie für den Vorsitzenden und die Mitglieder von
Ausschüssen ist eine erhöhte Vergütung vorgesehen. Sie beträgt
aufgrund des damit verbundenen höheren zeitlichen Aufwands für den
Aufsichtsratsvorsitzenden das 2-fache und für den stellvertretenden
Aufsichtsratsvorsitzenden das 1,5-fache. Der Vorsitzende des
Prüfungsausschusses erhält eine zusätzliche jährliche Vergütung in
Höhe von EUR 20.000,00. Mitglieder im Prüfungsausschuss erhalten
eine zusätzliche jährliche Vergütung in Höhe von EUR 10.000,00.
Dabei bezieht sich die Vergütung jeweils auf ein volles
Geschäftsjahr. Für Teile eines Geschäftsjahres wird die Vergütung
entsprechend nur anteilig gezahlt.
Außerdem erhalten die Aufsichtsratsmitglieder ihre Auslagen
sowie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen etwaige auf die
Vergütung und die Auslagen entfallende Umsatzsteuer erstattet.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden in eine im Interesse der
Gesellschaft von dieser in angemessener Höhe unterhaltene
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Organe und bestimmte
Führungskräfte einbezogen, soweit eine solche besteht. Die Prämien
hierfür entrichtet die Gesellschaft.
Die Höhe und Struktur der Aufsichtsratsvergütung ist marktüblich
und reflektiert die gesteigerten Anforderungen an die Arbeit des
Aufsichtsrats sowie des Prüfungsausschusses. Somit gewährleistet
das zur Beschlussfassung vorgelegte Modell eine angemessene
Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder der Elmos Semiconductor SE
und entspricht außerdem der Empfehlung G.17 sowie der Anregung G.18
Satz 1 des Deutschen Corporate Governance Codex (DCGK).
Die Hauptversammlung hat mindestens alle vier Jahre über die
Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder Beschluss zu fassen, wobei
eine bestätigende Beschlussfassung zulässig ist. Zum Zwecke dieser
Vorlage an die Hauptversammlung wird das Vergütungssystem
rechtzeitig einer Überprüfung unterzogen.
Die Neuregelung zur Vergütung des Aufsichtsrats soll zum 1. Juli
2024 wirksam werden.
GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung 17.700.000,00 Euro und ist in
17.700.000 nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stückaktien
eingeteilt. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine
Stimme.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft 579.274 Stück
eigene Aktien hält. Aus diesen Aktien stehen der Gesellschaft gemäß
§ 71b AktG keine Rechte zu, insbesondere keine Stimmrechte.
HAUPTVERSAMMLUNG OHNE PHYSISCHE ANWESENHEIT DER AKTIONÄRE
ODER IHRER BEVOLLMÄCHTIGTEN
Die ordentliche Hauptversammlung wird aufgrund einer vom
Vorstand nach § 12 Abs. 5 der Satzung der Gesellschaft getroffenen
Entscheidung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer
Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung abgehalten. Die
Hauptversammlung findet unter physischer Anwesenheit von
Versammlungsleiter, Mitgliedern des Vorstands, Mitgliedern des
Aufsichtsrats und des mit der Niederschrift beauftragten Notars
sowie eines benannten Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft am
Sitz der Elmos Semiconductor SE, Heinrich-Hertz-Straße 1, 44227
Dortmund statt. Die Aktionäre und deren Bevollmächtigte (mit
Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter)
haben kein Recht und keine Möglichkeit der physischen Teilnahme am
Ort der Versammlung.
Wir bitten um besondere Beachtung der Hinweise betreffend die
Ausübung von Aktionärsrechten im Zusammenhang mit der virtuellen
ordentlichen Hauptversammlung 2024.
ANMELDUNG / ZUGANG ZUM PASSWORTGESCHÜTZTEN
INVESTORPORTAL
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung (d.h. zur elektronischen
Zuschaltung zu der Hauptversammlung) und zur Ausübung des
Stimmrechts und der teilnahmegebundenen Aktionärsrechte sind
diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft
unter der nachfolgend genannten Adresse anmelden und einen von
ihrem depotführenden Institut erstellten Nachweis ihres
Aktienbesitzes oder nach § 123 Abs. 4 Satz 1 AktG einen Nachweis
gemäß § 67c Abs. 3 AktG an diese Adresse übermitteln:
|
Elmos Semiconductor SE
c/o Computershare Operations Center
80249 München
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
|
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den im
Aktiengesetz hierfür vorgesehenen Zeitpunkt, d.h. auf den
Geschäftsschluss des 22. Tages vor der Hauptversammlung
(Nachweisstichtag), und somit auf den Geschäftsschluss des 23.
April 2024 (d.h. 24:00 Uhr MESZ) beziehen und der Gesellschaft
zusammen mit der Anmeldung spätestens bis zum Ablauf des 8. Mai
2024 (d.h. 24:00 Uhr MESZ) unter der genannten Adresse zugehen.
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der
Textform (§ 126b BGB) und müssen in deutscher oder englischer
Sprache abgefasst sein.
Die Berechtigung zur Stimmrechtsausübung und der Umfang des
Stimmrechts bemessen sich ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des
Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine
Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im
Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des
Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Ausübung der
Rechte im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung ausschließlich der
Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d.h.
Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine
Auswirkungen auf die Rechte im Rahmen der virtuellen
Hauptversammlung. Entsprechendes gilt für Zuerwerbe von Aktien nach
dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine
Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht zur
Ausübung von Rechten im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung
berechtigt, es sei denn, sie lassen sich insoweit bevollmächtigen
oder zur Rechtsausübung ermächtigen. Der Nachweisstichtag hat keine
Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres
Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären oder
deren Bevollmächtigten Anmeldebestätigungen zur virtuellen
Hauptversammlung mit den Zugangsdaten zum passwortgeschützten
InvestorPortal mit Anmeldebestätigungs-Nr. und Internet-Zugangscode
(Passwort) übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der
Anmeldebestätigung mit den Zugangsdaten zum passwortgeschützten
InvestorPortal sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, sich
möglichst frühzeitig zur Hauptversammlung anzumelden und eine
Anmeldebestätigung mit den Zugangsdaten zum passwortgeschützten
InvestorPortal bei ihrem depotführenden Institut anzufordern.
Das InvestorPortal ist über die Internetseite
https://www.elmos.com/ueber-elmos/investor/hauptversammlung
erreichbar und kann, nach passwortgeschütztem Zugang, genutzt
werden.
Das passwortgeschützte InvestorPortal steht voraussichtlich ab
Mittwoch, dem 24. April 2024, 00:00 Uhr MESZ,zur
Verfügung.
Weitere Informationen zu dem Verfahren bei Nutzung des
passwortgeschützten InvestorPortals finden sich unter der
Internetadresse
https://www.elmos.com/ueber-elmos/investor/hauptversammlung
BILD- UND TONÜBERTRAGUNG DER HAUPTVERSAMMLUNG, ELEKTRONISCHE
ZUSCHALTUNG
Es erfolgt am 15. Mai 2024 ab 10:00 Uhr MESZ eine Bild- und
Tonübertragung der gesamten Versammlung für die zur
Hauptversammlung ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre oder ihre
Bevollmächtigten über das InvestorPortal, das unter der
Internetadresse
https://www.elmos.com/ueber-elmos/investor/hauptversammlung
zu erreichen ist. Der Zugang zum InvestorPortal erfolgt durch
Eingabe der hierfür dem Aktionär nach ordnungsgemäßer Anmeldung zur
Hauptversammlung mitgeteilten erforderlichen Zugangsdaten bestehend
aus einer Anmeldebestätigungs-Nr. und eines Internet-Zugangscodes
(Passwort).
Darüber hinaus kann auf Anordnung des Versammlungsleiters am 15.
Mai 2024 ab 10:00 Uhr MESZ die Hauptversammlung ganz oder in
wesentlichen Teilen live im Internet unter der Internetadresse
https://www.elmos.com/ueber-elmos/investor/hauptversammlung
auch für die interessierte Öffentlichkeit übertragen werden,
ohne dass hierzu Zugangsdaten benötigt werden.
Aktionäre bzw. Bevollmächtigte sind elektronisch zur virtuellen
Hauptversammlung zugeschaltet, wenn sie ordnungsgemäß zur
Hauptversammlung angemeldet und im passwortgeschützten
InvestorPortal während der Dauer der virtuellen Hauptversammlung am
15. Mai 2024 erfolgreich eingeloggt sind.
VERFAHREN FÜR DIE STIMMABGABE DURCH ELEKTRONISCHE
BRIEFWAHL
Aktionäre haben, sofern die unter dem Abschnitt "Anmeldung /
Zugang zum passwortgeschützten InvestorPortal" genannten
Voraussetzungen erfüllt sind, die Möglichkeit, ihre Stimmen im Wege
der elektronischen Briefwahl abzugeben. Die Stimmabgabe im Wege der
elektronischen Briefwahl hat unter Nutzung des passwortgeschützten
InvestorPortals unter der Internetadresse
https://www.elmos.com/ueber-elmos/investor/hauptversammlung
zu erfolgen.
Bevollmächtigte einschließlich bevollmächtigter Intermediäre
(wie etwa Kreditinstitute), Aktionärsvereinigungen,
Stimmrechtsberater sowie Personen, die sich geschäftsmäßig
gegenüber Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der
Hauptversammlung erbieten, können sich ebenfalls der elektronischen
Briefwahl bedienen.
Im Wege der elektronischen Briefwahl abgegebene Stimmen können
noch bis zum Tag der Hauptversammlung, und zwar bis zu dem vom
Versammlungsleiter im Rahmen der Abstimmung festgelegten Zeitpunkt
am Tag der Hauptversammlung, erteilt, geändert oder widerrufen
werden.
VERFAHREN FÜR DIE STIMMABGABE DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE
Erteilung von Vollmachten
Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten ausgeübt
werden. Wenn Aktionäre dazu den Weg der elektronischen
Bevollmächtigung ihres Vertreters im passwortgeschützten
InvestorPortal wählen, müssen sie anschließend ihrem
Bevollmächtigten selbstständig und rechtzeitig ihre Zugangsdaten
zum InvestorPortal zukommen lassen. Bevollmächtigt der Aktionär
mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere
von diesen zurückweisen.
Wenn weder ein Intermediär, noch eine Aktionärsvereinigung, noch
ein Stimmrechtsberater, noch eine sonstige, Intermediären gemäß §
135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person bevollmächtigt wird,
bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis
der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft zumindest der
Textform (§ 134 Abs. 3 Satz 3 AktG i.V.m. § 126b BGB).
Als Service bietet die Gesellschaft ihren Aktionären an, von der
Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Die
Erteilung der Vollmacht und ihr Widerruf bedürfen auch insoweit
zumindest der Textform (§ 134 Abs. 3 Satz 3 AktG i.V.m. § 126b
BGB). Wird ein Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
bevollmächtigt, müssen mit der Vollmacht zudem Weisungen für die
Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter
sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.
Auch im Fall einer Stimmrechtsvertretung sind eine fristgerechte
Anmeldung der Aktien und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den
vorstehenden Bestimmungen erforderlich.
Für die Bevollmächtigung von Intermediären,
Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberatern und sonstigen,
Intermediären nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Personen
sowie den Widerruf und den Nachweis einer solchen Bevollmächtigung
gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 135 AktG.
Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater und
sonstige, Intermediären gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte
Personen können zum Verfahren für ihre eigene Bevollmächtigung
besondere Regelungen vorsehen. Die Aktionäre werden daher gebeten,
sich rechtzeitig mit dem zu Bevollmächtigenden wegen einer von ihm
möglicherweise geforderten Form der Vollmacht in Verbindung zu
setzen.
Übermittlung von Vollmachten an die Gesellschaft
Aktionäre können die Bevollmächtigung elektronisch im
passwortgeschützten InvestorPortal bis zu dem vom
Versammlungsleiter im Rahmen der Abstimmung festgelegten Zeitpunkt
am Tag der Hauptversammlung erteilen und müssen anschließend ihrem
Vertreter ihre Zugangsdaten zum InvestorPortal mitteilen, oder der
Nachweis der Bevollmächtigung muss im Vorfeld der Hauptversammlung
von Aktionären durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft bis
Dienstag, den 14. Mai 2024, 24:00 Uhr MESZ (Eingang bei der
Gesellschaft), postalisch oder per E-Mail erbracht werden und an
die folgende Adresse zugehen:
|
Elmos Semiconductor SE
c/o Computershare Operations Center
80249 München
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
|
Aktionäre, die die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen möchten, können Vollmacht und
Weisungen über das InvestorPortal bis zu dem vom Versammlungsleiter
im Rahmen der Abstimmung festgelegten Zeitpunkt am Tag der
Hauptversammlung erteilen oder Vollmacht und Weisungen im Vorfeld
über das Vollmachtsformular auf der Anmeldebestätigung bis
Dienstag, den 14. Mai 2024, 24:00 Uhr MESZ (Eingang bei der
Gesellschaft), postalisch oder per E-Mail an die folgende Adresse
übermitteln:
|
Elmos Semiconductor SE
c/o Computershare Operations Center
80249 München
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
|
Bereitstellung von Vollmachtsformularen
Aktionären, die sich entsprechend § 12 der Satzung der Gesellschaft
angemeldet haben, wird als Teil der Anmeldebestätigung zur
virtuellen Hauptversammlung ein Vollmachtsformular zugesandt.
Darüber hinaus ist ein Vollmachtsformular über die Internetseite
der Gesellschaft
https://www.elmos.com/ueber-elmos/investor/hauptversammlung
zugänglich und abrufbar.
RECHTE DER AKTIONÄRE
1. |
Erweiterung der Tagesordnung (Art. 56 Satz 2 und Satz 3
SE-VO, § 50 Abs. 2 SEAG, § 122 Abs. 2 AktG)
|
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des
Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000,00 Euro
(entspricht 500.000 Aktien) erreichen, können gemäß Art. 56 Satz 2
und Satz 3 SE-VO, § 50 Abs. 2 SEAG, § 122 Abs. 2 AktG verlangen,
dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht
werden.
Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine
Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den
Vorstand der Gesellschaft zu richten. Es muss der Gesellschaft
mindestens 30 Tage vor der Versammlung zugehen. Letztmöglicher
Zugangstermin ist daher Sonntag, der 14. April 2024, 24:00 Uhr
MESZ.
Etwaige Ergänzungsverlangen bitten wir, an folgende Adresse zu
übermitteln:
|
Elmos Semiconductor SE
z.Hd. des Vorstands
Heinrich-Hertz-Straße 1
44227 Dortmund
|
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit
sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden -
unverzüglich nach Zugang des Verlangens einschließlich des Namens
und Wohnorts beziehungsweise Sitzes des Antragstellers im
Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur
Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden
kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union
verbreiten. Sie werden außerdem im Internet unter
https://www.elmos.com/ueber-elmos/investor/hauptversammlung
veröffentlicht.
2. |
Gegenanträge und Wahlvorschläge sowie Anträge (§§ 118a Abs. 1
Satz 2 Nr. 3, 126 Abs. 1 und 4, 127, 130a Abs. 5 Satz 3, Abs. 6
AktG)
|
Jeder Aktionär ist gemäß § 126 Abs. 1 AktG berechtigt,
Gegenanträge zu den Beschlussvorschlägen zu den Punkten der
Tagesordnung zu übersenden. Sollen die Gegenanträge von der
Gesellschaft zugänglich gemacht werden, müssen sie der Gesellschaft
mit einem Nachweis der Aktionärseigenschaft mindestens 14 Tage vor
der Versammlung, d.h. bis Dienstag, den 30. April 2024, 24:00
Uhr MESZ, wie folgt zugehen:
|
Elmos Semiconductor SE
Hauptversammlungsstelle
Heinrich-Hertz-Straße 1
44227 Dortmund
E-Mail: hauptversammlung@elmos.com
|
Anderweitig adressierte Gegenanträge werden nicht zugänglich
gemacht. Vorbehaltlich § 126 Abs. 2 und Abs. 3 AktG werden
zugänglich zu machende Gegenanträge von Aktionären einschließlich
des Namens des Aktionärs und einer etwaigen Begründung sowie
etwaiger Stellungnahmen der Verwaltung hierzu im Internet unter
https://www.elmos.com/ueber-elmos/investor/hauptversammlung
veröffentlicht.
Diese Regelungen gelten gemäß § 127 AktG für den Vorschlag eines
Aktionärs zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern (soweit dies
Gegenstand der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung ist)
oder von Abschlussprüfern und Nachhaltigkeitsberichtsprüfern
sinngemäß. Zusätzlich zu den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Gründen
braucht der Vorstand einen Wahlvorschlag unter anderem auch dann
nicht zugänglich zu machen, wenn der Vorschlag nicht Namen,
ausgeübten Beruf und Wohnort des Kandidaten enthält. Vorschläge zur
Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern müssen auch dann nicht zugänglich
gemacht werden, wenn ihnen keine Angaben zu der Mitgliedschaft der
vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten in anderen gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG
beigefügt sind.
Gemäß § 126 Abs. 4 AktG gelten Anträge oder Wahlvorschläge von
Aktionären, die nach § 126 Abs. 1 bis 3 bzw. § 127 AktG zugänglich
zu machen sind, als im Zeitpunkt der Zugänglichmachung gestellt.
Das Stimmrecht kann zu dem Antrag oder Wahlvorschlag im
passwortgeschützten InvestorPortal ausgeübt werden, sobald die
Aktionäre die gesetzlichen oder satzungsmäßigen Voraussetzungen für
die Ausübung des Stimmrechts nachweisen können, das heißt, wenn die
oben genannten Voraussetzungen für die Anmeldung zur
Hauptversammlung erfüllt sind. Wenn der den Antrag stellende oder
den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär nicht ordnungsgemäß
legitimiert und zur Hauptversammlung angemeldet ist, muss der
Antrag in der Versammlung nicht behandelt werden.
Das Recht des Versammlungsleiters, im Rahmen der Abstimmung
zuerst über die Vorschläge der Verwaltung abstimmen zu lassen,
bleibt hiervon unberührt. Sollten die Vorschläge der Verwaltung mit
der notwendigen Mehrheit angenommen werden, haben sich insoweit die
Gegenanträge oder (abweichende) Wahlvorschläge erledigt.
Darüber hinaus können elektronisch zu der Versammlung
zugeschaltete Aktionäre und ihre Bevollmächtigten Anträge und
Wahlvorschläge auch im Wege der Videokommunikation über das
passwortgeschützte InvestorPortal in der Versammlung stellen.
3. |
Recht zur Einreichung von Stellungnahmen (§§ 118a Abs. 1 Satz
2 Nr. 6, 130a Abs. 1 bis 4 AktG)
|
Aktionäre, die ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet
sind, die also die unter dem Abschnitt "Anmeldung / Zugang zum
passwortgeschützten InvestorPortal" genannten Voraussetzungen
erfüllt haben, können Stellungnahmen ausschließlich in Textform und
in deutscher oder englischer Sprache über ein dafür vorgesehenes
Textfeld im InvestorPortal zugänglich über die Internetseite der
Gesellschaft unter
https://www.elmos.com/ueber-elmos/investor/hauptversammlung
zu den Gegenständen der Tagesordnung einreichen. Eine
Stellungnahme darf einen Umfang von 10.000 (einschließlich
Leerzeichen) Zeichen nicht überschreiten.
Stellungnahmen sind bis spätestens zum 9. Mai 2024, 24:00 Uhr
(MESZ), ausschließlich im InvestorPortal zugänglich über die
Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.elmos.com/ueber-elmos/investor/hauptversammlung
einzureichen.
Stellungnahmen werden nicht zugänglich gemacht, wenn sie nicht
von einem ordnungsgemäß zu der virtuellen Hauptversammlung
angemeldeten Aktionär stammen, mehr als 10.000 Zeichen (inklusive
Leerzeichen) umfassen oder ein Fall im Sinne von § 130a Abs. 3 Satz
4 i.V.m. § 126 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, Nr. 3 oder Nr. 6 AktG
vorliegt.
Es werden ordnungsgemäß und rechtzeitig eingehende, zugänglich
zu machende Stellungnahmen von Aktionären in der Sprache der
Einreichung einschließlich einer etwaigen Stellungnahme der
Verwaltung bis spätestens 10. Mai 2024, 24:00 Uhr (MESZ) im
InvestorPortal über die Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.elmos.com/ueber-elmos/investor/hauptversammlung
für alle zur Hauptversammlung angemeldeten Aktionäre und ihre
Bevollmächtigten einsehbar veröffentlicht.
Anträge und Wahlvorschläge, Fragen und Widersprüche gegen
Beschlüsse der Hauptversammlung im Rahmen der eingereichten
Stellungnahmen werden in der Hauptversammlung nicht berücksichtigt;
das Stellen von Anträgen bzw. Unterbreiten von Wahlvorschlägen, die
Ausübung des Auskunftsrechts sowie die Einlegung von Widersprüchen
gegen Beschlüsse der Hauptversammlung ist ausschließlich auf den in
dieser Einladung jeweils gesondert beschriebenen Wegen möglich.
4. |
Rederecht (§§ 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 7, 130a Abs. 5 und 6
AktG)
|
Elektronisch zu der Versammlung zugeschalteten Aktionären und
ihren zugeschalteten Bevollmächtigten wird in der Versammlung ein
Rederecht im Wege der Videokommunikation gewährt. Eine
entsprechende Bild- und Tonübertragung muss durch den Aktionär
gewährleistet werden.
Redebeiträge können ab dem Beginn der Versammlung über das
passwortgeschützte InvestorPortal angemeldet werden. Sie können
Anträge und Wahlvorschläge nach § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AktG
sowie Auskunftsverlangen nach § 131 Abs. 1 AktG enthalten. Der
Versammlungsleiter wird das Verfahren der Wortmeldung und
Worterteilung in der Hauptversammlung näher erläutern.
Technische Mindestvoraussetzung für eine Live-Videozuschaltung
sind ein internetfähiges Gerät mit Kamera und Mikrofon sowie eine
stabile Internetverbindung. Empfehlungen für eine optimale
Funktionsfähigkeit der Videokommunikation finden Sie unter
https://www.elmos.com/ueber-elmos/investor/hauptversammlung
Für Redebeiträge müssen auf den Endgeräten eine Kamera und ein
Mikrofon, auf die vom Browser aus zugegriffen werden kann, zur
Verfügung stehen. Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten, die sich
für ihren Redebeitrag angemeldet haben, werden durch den
Versammlungsleiter zur technischen Zuschaltung aufgefordert und
erhalten dazu im InvestorPortal eine entsprechende
Benachrichtigung, die sie durch einen Klick bestätigen müssen.
Die Verwaltung behält sich vor, die Funktionsfähigkeit der
Videokommunikation zwischen Aktionär und Gesellschaft in der
Hauptversammlung und vor dem Redebeitrag zu überprüfen und diesen
zurückzuweisen, sofern die Funktionsfähigkeit nicht sichergestellt
ist.
5. |
Auskunftsrecht (§§ 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 4, 131, 130a Abs. 5
Satz 3, Abs. 6 AktG)
|
Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG auf Verlangen in der
Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der
Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen
Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und
kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht. Die Auskunftspflicht des
Vorstands erstreckt sich auch auf die rechtlichen und
geschäftlichen Beziehungen der Elmos Semiconductor SE zu den mit
ihr verbundenen Unternehmen. Des Weiteren betrifft die
Auskunftspflicht auch die Lage des Elmos Semiconductor-Konzerns und
der in den Konzernabschluss der Elmos Semiconductor SE einbezogenen
Unternehmen. Außerdem besteht in der Hauptversammlung gemäß § 131
Abs. 1d AktG ein Nachfragerecht zu allen vom Vorstand gegebenen
Antworten.
Der Vorstand hat beschlossen, nicht von dem gesetzlichen Recht
des § 131 Abs. 1a AktG Gebrauch zu machen, wonach vorgesehen werden
kann, dass Fragen bereits vor der Hauptversammlung einzureichen
sind.
Gemäß § 13 Abs. 4 der Satzung der Gesellschaft kann der
Vorsitzende der Hauptversammlung angemessene Beschränkungen der
Redezeit, der Fragezeit oder der zusammengenommenen Rede- und
Fragezeit für den ganzen Hauptversammlungsverlauf, für einzelne
Gegenstände der Tagesordnung und für einzelne Redner zu Beginn oder
während des Verlaufs der Hauptversammlung festlegen sowie, soweit
dies für eine ordnungsgemäße Durchführung der Hauptversammlung
erforderlich ist, den Schluss der Debatte anordnen. Dieser kann
darüber hinaus gemäß § 131 Abs. 1f AktG festlegen, dass das
Auskunftsrecht und das Nachfragerecht in der Hauptversammlung
ausschließlich im Wege der Videokommunikation ausgeübt werden
darf.
Der Vorstand darf die Auskunft aus den in § 131 Abs. 3 AktG
aufgeführten Gründen verweigern.
6. |
Widerspruchsrecht (§ 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 i.V.m. § 245
AktG)
|
Die ordnungsgemäß angemeldeten und elektronisch zu der
Hauptversammlung zugeschalteten Aktionäre und ihre Bevollmächtigten
haben das Recht, im Wege elektronischer Kommunikation Widerspruch
gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zu erklären. Ein solcher
Widerspruch muss während der Hauptversammlung gegenüber dem die
Hauptversammlung protokollierenden Notar durch Übersendung einer
E-Mail an diesen (elmoshv-notar@spieker-jaeger.de) mit Kopie an die
Gesellschaft (hauptversammlung@elmos.com) unter Angabe des Vor- und
Nachnamens, der vollständigen Adresse und der Nummer der
Anmeldebestätigung zur virtuellen Hauptversammlung
(Anmeldebestätigungs-Nr.) zu Protokoll gegeben werden.
7. |
Weitergehende Erläuterungen
|
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach
Art. 56 Satz 2 und Satz 3 SE-VO, § 50 Abs. 2 SEAG, §§ 122 Abs. 2,
126 Abs. 1 und 4, 127, 130a, 131 Abs. 1, 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 8
i.V.m. § 245 AktG sind im Internet unter
https://www.elmos.com/ueber-elmos/investor/hauptversammlung
abrufbar.
VERÖFFENTLICHUNG DER EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG SOWIE
SONSTIGER DOKUMENTE IM ZUSAMMENHANG MIT DER
HAUPTVERSAMMLUNG
Die gemäß § 124a AktG auf der Internetseite der Gesellschaft
zugänglich zu machenden Informationen, insbesondere die Einberufung
der Hauptversammlung, die der Versammlung zugänglich zu machenden
Unterlagen, Anträge von Aktionären und weitere Informationen, sowie
die Informationen gemäß § 125 Aktiengesetz i.V.m. der
Durchführungsverordnung (EU) 2018/ 1212 sowie die derzeit gültige
Fassung der Satzung der Elmos Semiconductor SE stehen im Internet
unter
https://www.elmos.com/ueber-elmos/investor/hauptversammlung
zur Verfügung.
Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung unter
der gleichen Internetadresse bekannt gegeben.
Die Einberufung der Hauptversammlung ist im Bundesanzeiger vom
28. März 2024 veröffentlicht und solchen Medien zur
Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden
kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union
verbreiten.
HINWEISE ZUM DATENSCHUTZ
Wenn sich Aktionäre für die Hauptversammlung anmelden oder eine
Stimmrechtsvollmacht erteilen, erheben wir personenbezogene Daten
über sie und/oder über ihre Bevollmächtigten. Dies geschieht, um
Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung
zu ermöglichen. Einzelheiten zum Umgang mit ihren personenbezogenen
Daten und zu ihren Rechten gemäß der Datenschutzgrundverordnung
(DSGVO) finden Aktionäre im Internet auf der Webseite zur
Hauptversammlung:
https://www.elmos.com/ueber-elmos/investor/hauptversammlung.
Dortmund, im März 2024
Elmos Semiconductor SE
Der Vorstand
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verzichten wir in der Einladung
zur ordentlichen Hauptversammlung auf geschlechtsspezifische
Formulierungen. Die gewählte männliche Form steht stellvertretend
für alle Geschlechter.
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