MeVis Medical Solutions AG Bremen ISIN DE000A0LBFE4
WKN A0LBFE Einberufung zur ordentlichen Hauptversammlung 2024
Eindeutige Kennung des Ereignisses: M3V032024oHV
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,
wir laden Sie ein zu der am Dienstag, den 19. März 2024, um
10:00 Uhr MEZ im Atlantic Hotel Universum, Saal 1b, Wiener Straße 4
in 28359 Bremen, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der
MeVis Medical Solutions AG ("Gesellschaft") mit dem Sitz in
Bremen.
Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 30.
September 2023 sowie des Lageberichtes für die MeVis Medical
Solutions AG für das Geschäftsjahr 2022/2023 mit dem erläuternden
Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 289a HGB sowie des
Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022/2023
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit gemäß §
172 Satz 1 des Aktiengesetzes (AktG) festgestellt. Eine
Beschlussfassung durch die Hauptversammlung entfällt daher.
Die Unterlagen zu Punkt 1 der Tagesordnung können ab dem
Zeitpunkt der Einberufung auf der Internetseite der Gesellschaft
unter
https://www.mevis.de/investor-relations/hauptversammlung/hauptversammlung-2024 |
eingesehen werden. Darüber hinaus werden die Unterlagen den
Aktionären während der Hauptversammlung zugänglich gemacht und
erläutert.
|
2. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2022/2023
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr
2022/2023 (1. Oktober 2022 bis 30. September 2023) amtierenden
Mitglied des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu
erteilen.
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022/2023
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2022/2023 (1. Oktober 2022 bis 30. September 2023) amtierenden
Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu
erteilen.
|
4. |
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für
das Geschäftsjahr 2023/2024
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines
Prüfungsausschusses vor, die Deloitte GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer für
das Geschäftsjahr 2023/2024 (1. Oktober 2023 bis 30. September
2024) zu wählen.
Der Prüfungsausschuss hat gemäß Art. 16 Absatz 2 Unterabsatz 3
der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und
des Rates vom 16. April 2014 (EU-Abschlussprüferverordnung)
erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher
Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine Klausel der in Artikel
16 Absatz 6 der EU-Abschlussprüferverordnung genannten Art
auferlegt wurde.
|
5. |
Beschlussfassung über die Billigung des gemäß § 162
Aktiengesetz erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das
Geschäftsjahr 2022/2023
Gemäß § 162 AktG haben Vorstand und Aufsichtsrat einer
börsennotierten Aktiengesellschaft jährlich einen Vergütungsbericht
über die Vergütung der Organmitglieder zu erstellen. Der
Vergütungsbericht wurde gemäß § 162 Absatz 3 AktG durch den
Abschlussprüfer Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Hamburg, darauf geprüft, ob die gesetzlich geforderten Angaben nach
§ 162 Absatz 1 und 2 AktG enthalten sind. Der Vermerk über die
Prüfung des Vergütungsberichts ist dem Vergütungsbericht
beigefügt.
Gemäß § 120a Absatz 4 Satz 1 AktG hat die Hauptversammlung einer
börsennotierten Gesellschaft über die Billigung des nach § 162 AktG
erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das vorausgegangene
Geschäftsjahr zu beschließen.
Der Vergütungsbericht ist im Anschluss an die Tagesordnung bei
den ergänzenden Angaben zu Tagesordnungspunkt 5 abgedruckt.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den nach § 162 AktG
erstellten und geprüften Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr
2022/2023 zu billigen.
Ergänzende Angaben zu Tagesordnungspunkt 5:
Vergütungsbericht der MeVis Medical Solutions AG mitsamt
Prüfungsvermerk des Abschlussprüfers gemäß § 162 Aktiengesetz für
das Geschäftsjahr 2022/2023 vom 1. Oktober 2022 bis zum 30.
September 2023
Vorbemerkungen
Im nachfolgenden Vergütungsbericht berichten der Vorstand und
der Aufsichtsrat der MeVis Medical Solutions AG über die im
Geschäftsjahr 2022/2023 jedem einzelnen gegenwärtigen und früheren
Mitglied des Vorstands und des Aufsichtsrats von der Gesellschaft
gewährte und geschuldete Vergütung. Bei diesem Vergütungsbericht
handelt es sich um einen Bericht gemäß § 162 Aktiengesetz (AktG).
Zur Erleichterung der Einordnung der Angaben in diesem Bericht
beschreibt der Vergütungsbericht auch die Grundzüge des im
Geschäftsjahr 2022/2023 geltenden Vergütungssystems für die
Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats. Das bestehende
Vorstandsvergütungs-system wurde der Hauptversammlung am 24. März
2021 gemäß § 120a (1) AktG vorgelegt und mit einer Mehrheit von
85,57 % gebilligt.
VERGÜTUNGSSYSTEM
Das Vergütungssystem für den Vorstand der MeVis Medical
Solutions AG („Gesellschaft“) wurde vom Aufsichtsrat unter
besonderer Berücksichtigung der Einbindung der Gesellschaft in den
Varex-Konzern beschlossen. Die Gesellschaft wird von der Varex
Imaging Deutschland AG beherrscht, die eine Mehrheitsbeteiligung an
der Gesellschaft hält und mit der Gesellschaft einen Beherrschungs-
und Gewinnabführungsvertrag geschlossen hat. Muttergesellschaft des
Varex-Konzerns ist die Varex Imaging Corporation, USA, die
mittelbar sämtliche Aktien der Varex Imaging Deutschland AG und
damit mittelbar auch eine Mehrheitsbeteiligung an der Gesellschaft
hält.
Derzeit besteht der Vorstand der Gesellschaft aus nur einem
Vorstandsmitglied, Herrn Marcus Kirchhoff. Mit Beschluss des
Aufsichtsrats vom 21. Oktober 2020 wurde der Vertrag von Herrn
Kirchhoff als Mitglied des Vorstands der Gesellschaft mit Wirkung
zum 1. April 2021 um weitere fünf Jahre bis zum Ablauf des 31. März
2026 verlängert. Das zwischen den Parteien seit dem 1. April 2012
bestehende Vorstandsanstellungsverhältnis wurde ebenfalls bis zum
31. März 2026 verlängert. Herr Kirchhoff ist zugleich Mitglied des
Vorstands der Varex Imaging Deutschland AG.
Grundzüge des Vergütungssystems
Die Vergütungsstruktur berücksichtigt die Einbindung der
Gesellschaft in den Varex-Konzern und das Vorstandsdoppelmandat des
derzeitigen Alleinvorstands der Gesellschaft bei der Varex Imaging
Deutschland AG. Als Vorstandsmitglied der Varex Imaging Deutschland
AG erhält Herr Kirchhoff von dieser (ausschließlich) eine
erfolgsabhängige variable Vergütung, die sich am Erfolg des
Varex-Konzerns orientiert. Da die MeVis Medical Solutions AG Teil
des Varex-Konzerns ist, werden durch diese erfolgsabhängige
Vergütung zugleich auch die Geschäftsstrategie und die nachhaltige
und langfristige Entwicklung der Gesellschaft gefördert.
Um eine optimale Anreizstruktur zur Förderung der
Geschäftsstrategie sowie für eine nachhaltige und langfristige
Entwicklung der Gesellschaft zu gewährleisten, hält es der
Aufsichtsrat jedoch für erforderlich, im Rahmen einer
Gesamtbetrachtung der konzerninternen Bezüge des Alleinvorstands
der Gesellschaft eine ausgewogene Vergütungsstruktur mit einem
hinreichenden Anteil fester Vergütungsbestandteile zu schaffen. Vor
diesem Hintergrund hat der Aufsichtsrat der Gesellschaft davon
abgesehen, eine weitere, von der Gesellschaft zu gewährende
erfolgsabhängige Vergütung vorzusehen. Das Vergütungssystem für die
Mitglieder des Vorstands der MeVis Medical Solutions AG beschränkt
sich dementsprechend auf eine erfolgsunabhängige Vergütung.
VERGÜTUNG DES VORSTANDS IM BERICHTSZEITRAUM
Dieser Bericht umfasst gemäß §162 Abs. 1 AktG die von der
Gesellschaft gewährten und geschuldeten Vergütungen.
Vergütungsbestandteil
in € |
Marcus Kirchhoff
Alleinvorstand |
Zufluss |
2022/2023 |
2021/2022 |
Festvergütung |
286.647,78 |
278.298,78 |
Nebenleistungen |
40.436,17 |
37.605,70 |
Summe feste Vergütung |
327.083,95 |
315.904,48 |
Einjährige variable Vergütung |
- |
- |
Mehrjährige variable Vergütung |
- |
- |
Summe variable Vergütung |
- |
- |
Gesamtvergütung |
327.083,95 |
315.904,48 |
Erfolgsunabhängige feste Vergütung bei der
Gesellschaft
Zur jährlichen Gesamtvergütung der Gesellschaft zählen das
Jahresgrundgehalt (Festgehalt) und die Nebenleistungen.
Festgehalt
Das Jahresgrundgehalt (Festgehalt) wird in zwölf gleichen
monatlichen Raten ausgezahlt und erhöht sich jährlich um 3 %
gegenüber dem Vorjahr (jeweils zum 1. April bis einschl. April
2025). Das dem Mitglied des Vorstands zugesagte und gewährte
Festgehalt betrug im Berichtszeitraum EUR 286.647,78.
Nebenleistungen
Die dem Mitglied des Vorstands zugesagten und gewährten
Nebenleistungen umfassen im Wesentlichen die Privatnutzung von
Arbeitsmitteln (Dienstwagen, Smartphone o. Ä. einschließlich
Betriebskosten), Versicherungsbeiträge (Unfallversicherung) und
Zuschüsse zu Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Im Juni 2023
wurde zusätzlich die steuer- und abgabenfreie
Inflationsausgleichszahlung in Höhe von EUR 3.000,00 ausgezahlt.
Die dem Mitglied des Vorstands zugesagten und gewährten
Nebenleistungen betrugen im Berichtszeitraum EUR 40.436,17.
Reisekosten, Spesen und sonstige im Interesse der Gesellschaft
getätigte Auslagen werden dem Vorstandsmitglied nach Aufwand gegen
steuerlich anerkennungsfähige Belege auf der Basis der jeweils
geltenden betriebsüblichen Regelungen erstattet.
Des Weiteren wurde zugunsten der Mitglieder des Vorstands und
des Aufsichtsrats auf Kosten der Gesellschaft eine
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung mit einer
Versicherungssumme von EUR 5 Mio. abgeschlossen.
Die Nebenleistungen sind marktüblich und entsprechen dem
aktuellen Vergütungssystem. Urlaub und Vorteile aus D&O- und
sonstigen Versicherungen werden nicht errechnet oder finanziell
abgebildet. Ansprüche auf Fortzahlungen von Bezügen wegen
vorübergehender Berufsunfähigkeit bestanden nicht.
Variable Vergütung bei der Varex Imaging Deutschland
AG
Die Gesellschaft gewährt ihren Vorstandsmitgliedern keine
erfolgsabhängige variable Vergütung. Der Aufsichtsrat der
Gesellschaft hat aber der Gewährung von erfolgsabhängigen variablen
Vergütungsbestandteilen durch die Varex Imaging Deutschland AG
zugestimmt. Für die Festsetzung dieser Vergütungsbestandteile ist
der Aufsichtsrat der Varex Imaging Deutschland AG zuständig.
Gleichwohl werden sie in der Folge mit dargestellt, um einen
vollständigeren Überblick über das Vergütungssystem für Herrn
Kirchhoff zu geben.
Die Höhe der von der Varex Imaging Deutschland AG gewährten
erfolgsabhängigen variablen Vergütung richtet sich nach dem Grad
der Erreichung der für das Geschäftsjahr festgelegten Unternehmens-
und individuellen Leistungsziele. Die Ziele werden vom Aufsichtsrat
der Varex Imaging Deutschland AG gemeinsam mit dem
Vorstandsmitglied zu Beginn eines Geschäftsjahres festgelegt und
sind direkt aus der Strategie des Varex-Konzerns abgeleitet. Die
Erfolgsziele bestehen aus Varex-Konzernzielen,
Geschäftsbereichszielen und individuellen Zielen. Nach Ablauf des
Geschäftsjahres stellt der Aufsichtsrat der Varex Imaging
Deutschland AG fest, inwieweit die Ziele erreicht worden sind. Die
Gewichtung der einzelnen Ziele und die Bemessungsgrundlage werden
jeweils basierend auf vom Verwaltungsrat (Board of Directors) der
Varex Imaging Corporation gebilligten Kennzahlen im Voraus vom
Aufsichtsrat der Varex Imaging Deutschland AG festgelegt.
Die von der Varex Imaging Deutschland AG gewährte
erfolgsabhängige variable Vergütung besteht aus zwei Komponenten,
einer variablen Komponente mit kurzfristiger Anreizwirkung und
einer variablen Komponente mit langfristiger Anreizwirkung.
Kurzfristige variable Vergütungskomponente (Short Term
Incentive)
Herr Kirchhoff erhält von der Varex Imaging Deutschland AG eine
jährliche variable Vergütung (in bar) im Rahmen des Varex Imaging
Corporation Management Incentive Plan (MIP), der die Begünstigten
für das Erreichen vorher festgelegter jährlicher finanzieller und
strategischer Ziele belohnt. Für das Geschäftsjahr 2022/2023 betrug
der Zielbetrag für Herrn Kirchhoff im Rahmen des MIP 40 % seines
von der MeVis Medical Solutions AG gewährten Jahresgrundgehalts.
Nach Ablauf des Geschäftsjahres erfolgte eine Auszahlung in
entsprechender Höhe.
100 % des MIP-Zielbetrags für Herrn Kirchhoff basieren auf der
finanziellen Kennzahl EBIT der Varex Imaging Corporation
multipliziert mit einem Performance Modifier, welcher auf
persönlichen Zielen basiert. Hier kann ein Zielerreichungsgrad
zwischen 0 % und 200 % erzielt werden.
Langfristige variable Vergütungskomponente (Long Term
Incentive)
Darüber hinaus nimmt Herr Kirchhoff an dem Long Term Incentive
(LTI) Programm der Varex Imaging Corporation teil, das die
Gewährung von Aktienoptionen und Restricted Stock Units an
bestimmte Begünstige innerhalb des Varex-Konzerns vorsieht.
Ein wichtiges Ziel des Vergütungsprogramms des Varex-Konzerns
ist es, die Interessen der Führungskräfte mit denen der Aktionäre
in Einklang zu bringen. Um dieses Ziel zu erreichen, wird ein
erheblicher Teil der Gesamtvergütung der Führungskräfte durch die
Gewährung von Eigenkapitalbeteiligungen an die langfristige
Aktienkursentwicklung gebunden. Die aktienbasierte Vergütung soll
die Führungskräfte motivieren, ihr Verhalten auf langfristiges
profitables Wachstum auszurichten, das auch zu einer Steigerung des
Aktienkurses und damit des Werts der gewährten Aktienoptionen und
Restricted Stock Units führt. Zudem soll die aktienbasierte
Vergütung dazu beitragen, die Führungskräfte, die ggf. über
unverfallbare Aktienoptionen mit einem erheblichen Wert verfügen,
im Varex-Konzern zu halten.
Für Herrn Kirchhoff hat die Vergütung unter dem LTI-Programm für
das Geschäftsjahr 2022/2023 einen Zuteilungswert in Höhe von ca. 75
% seines von der MeVis Medical Solutions AG gewährten
Jahresgrundgehalts betragen, aufgeteilt in:
• |
50 % in Form von zeitbasierten, d.h. nach Ablauf eines
bestimmten Zeitraums ausübbaren Restricted Stock Units, die bei
Ausübung in Stammaktien der Varex Imaging Corporation umgewandelt
werden können. Von diesen Restricted Stock Units können 50 % am
zweiten Jahrestag der Gewährung und 50 % am vierten Jahrestag der
Gewährung ausgeübt werden.
|
• |
50 % in Form von leistungsbezogenen Aktienoptionen (mit einem
Ausübungspreis, der 10 % über dem Aktienkurs der Varex Imaging
Corporation am Tag der Gewährung liegt). Von diesen Aktienoptionen
können 25 % am ersten Jahrestag der Gewährung und der Rest
anschließend in 36 gleichen monatlichen Tranchen ausgeübt
werden.
|
Der Wert der jeweils im Februar erfolgenden Zuteilungen unter
dem LTI-Programm wird anhand des aktuellen Börsenkurses der
Stammaktien der Varex Imaging Corporation berechnet. Die im
Geschäftsjahr 2022/2023 gewährten leistungsbezogenen Aktienoptionen
haben eine Laufzeit von bis zu zehn Jahren, während der die
Aktienoptionen frühestens zu den vorgenannten Zeitpunkten ausgeübt
werden können. Die Aktienoptionen und Restricted Stock Units können
von Herrn Kirchhoff nur dann ausgeübt werden, wenn er zum
jeweiligen Ausübungszeitpunkt noch bei der Varex Imaging
Deutschland AG oder einem verbundenen Unternehmen der Varex Imaging
Corporation beschäftigt ist (außer im Todesfall, bei
Arbeitsunfähigkeit, bei Kündigung ohne wichtigen Grund oder bei
Kündigung aus wichtigem Grund im Zusammenhang mit einem
Kontrollwechsel). Darüber hinaus werden Ansprüche bei bestimmten
Unternehmenstransaktionen vorzeitig fällig, wenn die betreffenden
Ansprüche nicht übernommen oder fortgeführt werden.
Vergütungsbestandteil
in € |
Marcus Kirchhoff
Vorstandsvorsitzender |
Zufluss |
2022/2023 |
2021/2022 |
STI (Varex Imaging Deutschland AG) |
111.000,00 |
156.834,39 |
LTI (Varex Imaging Deutschland AG) |
52.707,06 |
65.522,34 |
Summe variable Vergütung |
163.707,06 |
222.356,73 |
Über die dargestellten festen und von der Varex Imaging
Deutschland AG gewährten variablen Vergütungsbestandteile hinaus
gibt es keine weiteren Vergütungsbestandteile für das Mitglied des
Vorstands der MeVis Medical Solutions AG. Insbesondere hat Herr
Kirchhoff keine Aktien und Aktienoptionen der MeVis Medical
Solutions AG erhalten.
Neben der variablen Vergütung der Varex Imaging Deutschland AG
wurden Herrn Kirchhoff im Geschäftsjahr 2022/2023 keine Leistungen
von einem Dritten im Hinblick auf seine Tätigkeit als
Vorstandsmitglied zugesagt oder gewährt.
Change of Control
Im Falle eines Kontrollwechsels hat das Vorstandsmitglied
einmalig das Recht, das Vorstandsamt mit einer Frist von zwei
Monaten zum Monatsende niederzulegen und den Anstellungsvertrag zu
kündigen. Übt das Vorstandsmitglied das Sonderkündigungsrecht aus,
hat es Anspruch auf eine Abfindung, die der während der
Restlaufzeit des Anstellungsvertrags von der Gesellschaft zu
leistenden Festvergütung entspricht. Dabei ist die Abfindung auf
maximal den Wert von zwei Jahresvergütungen begrenzt.
Maximalvergütung
Der Aufsichtsrat hat für die Vergütung der Mitglieder des
Vorstands durch die Gesellschaft eine Maximalvergütung festgelegt.
Sie liegt für jedes Mitglied des Vorstands bei EUR 700.000,00 pro
Geschäftsjahr. Die Gesellschaft versteht unter Maximalvergütung die
maximal erreichbare Vergütung eines Vorstandsmitglieds in einem
Geschäftsjahr. Dabei handelt es sich um den maximalen Aufwand der
MeVis Medical Solutions AG je Vorstandsmitglied für ein
Geschäftsjahr.
Die Maximalvergütung stellt nicht die vom Aufsichtsrat
angestrebte oder zwingend als angemessen angesehene Vergütungshöhe
dar. Sie setzt während der Laufzeit eines Vergütungssystems
lediglich einen absoluten Rahmen nach oben, um eine
unverhältnismäßig hohe Vorstandsvergütung zu vermeiden. Bei der
Bestimmung des Rahmens hat sich der Aufsichtsrat an der Vergütung
orientiert, die den Vorstandsmitgliedern der MeVis Medical
Solutions AG insgesamt von der Gesellschaft und von anderen
Unternehmen des Varex-Konzerns gewährt wird. Durch die von der
Gesellschaft selbst gewährte Vergütung wird der Rahmen derzeit
deutlich unterschritten.
Rückforderung variabler Vergütungsbestandteile
Da der Vorstand von der MeVis Medical Solutions AG keine
erfolgsabhängige Vergütung erhält, sind keine Möglichkeiten zur
Rückforderung entsprechender Vergütungsbestandteile vorgesehen.
Hinsichtlich der von der Varex Imaging Deutschland AG gewährten
erfolgsabhängigen Vergütung besteht nach den Regelungen des Varex
Imaging Corporation Management Incentive Plan (MIP) und des
LTI-Programms der Varex Imaging Corporation eine Möglichkeit, unter
bestimmten Voraussetzungen variable Vergütungsbestandteile
zurückzufordern. Voraussetzung ist, dass aufgrund eines
Fehlverhaltens oder anderer Verstöße des Begünstigten gegen den
Varex-Verhaltenskodex eine Berichtigung des Jahresabschlusses
erforderlich ist. In diesem Fall kann die teilweise oder
vollständige Rückzahlung des Betrags verlangt werden, um den die
gezahlte oder gewährte erfolgsabhängige Vergütung, die auf der
Grundlage der angepassten Finanzergebnisse berechnete Vergütung
übersteigt. Die MeVis Medical Solutions AG hat auf eine eventuelle
Rückforderung der erfolgsabhängigen Vergütung keinen Einfluss.
Übergangsgelder
Der laufende Vorstandsvertrag, der eine Laufzeit von fünf Jahren
hat, sieht Übergangsgelder von bis zu vier Monatsbezügen im Falle
der Nichtverlängerung unter Versäumung einer Frist von vier Monaten
zum Vertragsende vor.
Leistungen bei vorzeitiger Beendigung
Eine ordentliche Kündigung des Vorstandsanstellungsvertrags ist
für beide Seiten ausgeschlossen. Das Recht zur Kündigung aus
wichtigem Grund bleibt davon unberührt. Im Falle des Widerrufs der
Bestellung des Vorstandsmitglieds endet auch der Anstellungsvertrag
(Koppelungsklausel) und das Vorstandsmitglied erhält die
Festvergütung (Barwert) bis zum Ende der ursprünglichen
Vertragsdauer, es sei denn, der Widerruf beruht auf schuldhaftem
Verhalten des Vorstandsmitglieds. Ein Abfindungs-Cap ist nicht
vorgesehen.
Leistungen bei regulärer Beendigung
Leistungen bei regulärer Beendigung der
Vorstandsanstellungsverträge, insbesondere Abfindungen, sind nicht
zugesagt.
VERGÜTUNG DER MITGLIEDER DES AUFSICHTSRATS
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht derzeit aus Frau
Kimberley Honeysett (Aufsichtsratsvorsitzende), Herrn Shubham
Maheshwari (stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender) und Herrn
Sunny Sanyal. Im Geschäftsjahr 2022/2023 erhielten die Mitglieder
des Aufsichtsrats von der Gesellschaft keine Vergütung. Ebenso
wurde Ihnen kein Sitzungsgeld gezahlt und im Rahmen ihrer
Aufsichtsratstätigkeit keine Aktien und Aktienoptionen der
Gesellschaft gewährt.
Gemäß § 10 Absatz 1 der Satzung der MeVis Medical Solutions AG
kann die Hauptversammlung für Geschäftsjahre, die nach dem 1.
Januar 2016 beginnen, gemäß § 113 Absatz 1 Satz 2 AktG eine
Vergütung für die Aufsichtsratsmitglieder bewilligen. Ein solcher
Beschluss wurde von der Hauptversammlung nicht gefasst, so dass die
Aufsichtsratsmitglieder von der Gesellschaft weder eine feste noch
eine variable Vergütung erhalten. Mit Hauptversammlungsbeschluss
vom 24. März 2021 hat die Hauptversammlung die in § 10 der Satzung
der MeVis Medical Solutions AG enthaltenen Regelungen zur Vergütung
der Aufsichtsratsmitglieder bestätigt.
Gemäß § 10 Absatz 2 der Satzung der MeVis Medical Solutions AG
werden den Aufsichtsratsmitgliedern die ihnen durch ihre Teilnahme
an den Aufsichtsratssitzungen entstehenden Aufwendungen sowie
darauf etwa entfallende Umsatzsteuer ersetzt. Ein Sitzungsgeld
wurde seit dem 1. Januar 2016 nicht gezahlt.
Gemäß § 10 Absatz 3 der Satzung der MeVis Medical Solutions AG
kann die Gesellschaft zugunsten der Aufsichtsratsmitglieder auf
Kosten der Gesellschaft eine
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung mit einer
Versicherungssumme von bis zu EUR 5 Mio. abschließen. Zugunsten der
Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats wurde auf Kosten der
Gesellschaft eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung mit
einer Versicherungssumme von EUR 5 Mio. abgeschlossen.
VERGLEICHENDE DARSTELLUNG DER JÄHRLICHEN VERÄNDERUNG DER
VERGÜTUNG DER VORSTANDS- UND AUFSICHTSRATSMITGLIEDER MIT DER
ERTRAGSENTWICKLUNG DER GESELLSCHAFT UND DER GEHALTSENTWICKLUNG DER
ARBEITNEHMER DER GESELLSCHAFT
Die folgende vergleichende Darstellung stellt die jährliche
Veränderung der Vergütung der Vorstands- und
Aufsichtsratsmitglieder, der durchschnittlichen Vergütung von
Arbeitnehmern auf Vollzeitäquivalenzbasis sowie der
Ertragsentwicklung der Gesellschaft dar. Die Ertragsentwicklung der
Gesellschaft wird anhand der für die Steuerung des operativen
Geschäfts wesentlichen Kennzahl des bereinigten EBIT -
Jahresergebnis vor Ergebnisabführung, Zinsergebnis (seit GJ
2022/2023 inklusive Erträge aus Ausleihungen des
Finanzanlagevermögens) und Ertragsteuern - und ergänzend der
Entwicklung des Jahresergebnisses vor Ergebnisabführung abgebildet.
Die Darstellung der durchschnittlichen Vergütung der Arbeitnehmer
wird auf die Mitarbeiter der MeVis Medical Solutions AG (ohne
Auszubildende, Studenten und ruhende Arbeitsverhältnisse)
abgestellt.
Geschäftsjahr |
2022/2023 |
2021/2022 |
2020/2021 |
| vs. Vorjahr in % |
vs. Vorjahr in % |
vs. Vorjahr in % |
Ertragsentwicklung |
|
| |
Umsatz |
-7,57 % |
15,71 % |
-5,35 % |
Bereinigtes EBIT |
-50,57 % |
69,77 % |
-20,06 % |
Jahresergebnis vor
Ergebnisabführung |
-35,15 % |
71,35 % |
-20,31 % |
Vorstandsvergütung |
|
| |
Feste Vergütung Marcus Kirchhoff |
3,54 % |
2,85 % |
1,36 % |
Variable Vergütung Marcus Kirchhoff
(über VI Deutschland AG) |
-26,38 % |
94,40 % |
-12,00 % |
Aufsichtsratsvergütung |
|
| |
Kimberley Honeysett |
0 % |
0 % |
0 % |
Shubham Maheshwari |
0 % |
0 % |
0 % |
Sunny Sanyal |
0 % |
0 % |
0 % |
Durchschnittliche
Arbeitnehmervergütung |
|
| |
Mitarbeiter MeVis Medical Solutions
AG |
6,68 % |
3,27 % |
3,15 % |
Erläuterung zur Berücksichtigung des letzten HV-Beschlusses
zum Vergütungsbericht
Im Vergütungsbericht der MeVis Medical Solutions AG für das
Geschäftsjahr 2021/2022 vom 1. Oktober 2021 bis zum 30. September
2022 berichteten der Vorstand und der Aufsichtsrat der MeVis
Medical Solutions AG über die im Geschäftsjahr 2021/2022 jedem
einzelnen gegenwärtigen und früheren Mitglied des Vorstands und des
Aufsichtsrats von der Gesellschaft gewährte und geschuldete
Vergütung. Bei diesem Vergütungsbericht handelte es sich um einen
Bericht gemäß § 162 Aktiengesetz (AktG). Durch den Abschlussprüfer
erfolgte eine Prüfung, ob die in § 162 Abs. 1 und Abs. 2 AktG
geforderten Angaben im Vergütungsbericht enthalten sind (formelle
Prüfung); der Vergütungsbericht wurde der Hauptversammlung am 21.
März 2023 zur Billigung vorgelegt. Der Vergütungsbericht 2021/2022
wurde von der Hauptversammlung am 21. März 2023 mit einer
Zustimmung von 83,21 % gebilligt.
17. Januar 2024
|
Marcus Kirchhoff
Vorstand |
Kimberley Honeysett
Aufsichtsratsvorsitzende |
|
VERMERK DES UNABHÄNGIGEN WIRTSCHAFTSPRÜFERS
ÜBER DIE PRÜFUNG DES VERGÜTUNGSBERICHTS NACH § 162 ABS. 3
AKTG
An die MeVis Medical Solutions AG, Bremen
Prüfungsurteil
Wir haben den Vergütungsbericht der MeVis Medical Solutions AG,
Bremen, für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis zum 30.
September 2023 daraufhin formell geprüft, ob die Angaben nach § 162
Abs. 1 und 2 AktG im Vergütungsbericht gemacht wurden. In Einklang
mit § 162 Abs. 3 AktG haben wir den Vergütungsbericht nicht
inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung sind im beigefügten Vergütungsbericht
in allen wesentlichen Belangen die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2
AktG gemacht worden. Unser Prüfungsurteil erstreckt sich nicht auf
den Inhalt des Vergütungsberichts.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung des Vergütungsberichts in
Übereinstimmung mit § 162 Abs. 3 AktG unter Beachtung des IDW
Prüfungsstandards: Die Prüfung des Vergütungsberichts nach § 162
Abs. 3 AktG (IDW PS 870 (09.2023)) durchgeführt. Unsere
Verantwortung nach dieser Vorschrift und diesem Standard ist im
Abschnitt „Verantwortung des Wirtschaftsprüfers“ unseres Vermerks
weitergehend beschrieben. Wir haben als Wirtschaftsprüferpraxis die
Anforderungen der IDW-Qualitätsmanagementstandards angewendet. Die
Berufspflichten gemäß der Wirtschaftsprüferordnung und der
Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer
einschließlich der Anforderungen an die Unabhängigkeit haben wir
eingehalten.
Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrats
Der Vorstand und der Aufsichtsrat sind verantwortlich für die
Aufstellung des Vergütungsberichts, einschließlich der
dazugehörigen Angaben, der den Anforderungen des § 162 AktG
entspricht. Ferner sind sie verantwortlich für die internen
Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung
eines Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben,
zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen
aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der
Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Verantwortung des Wirtschaftsprüfers
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu
erlangen, ob im Vergütungsbericht in allen wesentlichen Belangen
die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht worden sind, und
hierüber ein Prüfungsurteil in einem Vermerk abzugeben.
Wir haben unsere Prüfung so geplant und durchgeführt, dass wir
durch einen Vergleich der im Vergütungsbericht gemachten Angaben
mit den in § 162 Abs. 1 und 2 AktG geforderten Angaben die formelle
Vollständigkeit des Vergütungsberichts feststellen können. In
Einklang mit § 162 Abs. 3 AktG haben wir die inhaltliche
Richtigkeit der Angaben, die inhaltliche Vollständigkeit der
einzelnen Angaben oder die angemessene Darstellung des
Vergütungsberichts nicht geprüft.
Umgang mit etwaigen irreführenden Darstellungen
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung,
den Vergütungsbericht unter Berücksichtigung der Kenntnisse aus der
Abschlussprüfung zu lesen und dabei für Anzeichen aufmerksam zu
bleiben, ob der Vergütungsbericht irreführende Darstellungen in
Bezug auf die inhaltliche Richtigkeit der Angaben, die inhaltliche
Vollständigkeit der einzelnen Angaben oder die angemessene
Darstellung des Vergütungsberichts enthält.
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten zu
dem Schluss gelangen, dass eine solche irreführende Darstellung
vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten.
Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Hamburg, den 17. Januar 2024
Deloitte GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft |
|
Christian Dinter
Wirtschaftsprüfer |
Isabelle Kühne
Wirtschaftsprüferin |
|
|
Teilnahmebedingungen
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre - persönlich oder durch
Bevollmächtigte - zugelassen, die am Tage der Hauptversammlung im
Aktienregister als Aktionäre der Gesellschaft eingetragen sind und
die sich bei der Gesellschaft nicht später als am 12. März 2024,
24:00 Uhr MEZ, angemeldet haben.
Die Anmeldung kann elektronisch unter Nutzung des
passwortgeschützten Internetservice auf der Internetseite der
Gesellschaft unter
https://www.mevis.de/investor-relations/hauptversammlung/hauptversammlung-2024
oder in Textform erfolgen.
Nach frist- und ordnungsgemäßer Anmeldung werden Eintrittskarten
für die Hauptversammlung als organisatorische Hilfsmittel übersandt
bzw. am Versammlungsort hinterlegt.
Bitte melden Sie sich frühzeitig an, wenn Sie eine Teilnahme an
der Hauptversammlung beabsichtigen, um die Organisation der
Hauptversammlung zu erleichtern.
Maßgeblich für das Stimmrecht ist der im Aktienregister
eingetragene Bestand am Tag der Hauptversammlung. Aus
abwicklungstechnischen Gründen werden allerdings in der Zeit vom
13. März 2024, 00:00 Uhr MEZ, bis einschließlich zum Tag der
Hauptversammlung am 19. März 2024, 24:00 Uhr MEZ, keine
Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen. Der für Ihr
Stimmrecht in der Hauptversammlung maßgebliche Aktienbestand
entspricht somit Ihrem am 12. März 2024, 24:00 Uhr MEZ, im
Aktienregister eingetragenen Aktienbestand. Mit dem
Umschreibungsstopp geht keine Sperre der vollständigen oder
teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes einher.
Anmeldung bei der Gesellschaft unter Nutzung des
passwortgeschützten Internetservice
Aktionäre können sich bei der Gesellschaft bis 12. März 2024,
24:00 Uhr MEZ, elektronisch unter Nutzung des passwortgeschützten
Internetservice auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.mevis.de/investor-relations/hauptversammlung/hauptversammlung-2024
gemäß dem von der Gesellschaft festgelegten Verfahren
anmelden.
Für die Nutzung des passwortgeschützten Internetservice ist eine
Zugangsberechtigung erforderlich. Aktionären, die spätestens am 27.
Februar 2024, 00:00 Uhr MEZ, im Aktienregister der Gesellschaft
eingetragen sind, werden die individuellen Zugangsdaten
(Zugangskennung und Passwort) zusammen mit der Einladung zur
Hauptversammlung zugesandt.
Anmeldung in Textform
Aktionäre können sich bei der Gesellschaft bis 12. März 2024,
24:00 Uhr MEZ, in Textform unter der folgenden Anschrift,
Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse anmelden:
MeVis Medical Solutions AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Telefax: +49 89 8896906-33
E-Mail: mevis@better-orange.de
Zur Erleichterung der Anmeldung in Textform wird den Aktionären,
die spätestens am 27. Februar 2024, 00:00 Uhr MEZ, im
Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind, zusammen mit der
Einladung zur Hauptversammlung ein Anmeldeformular übersandt.
Dieses Anmeldeformular steht auch auf der Internetseite der
Gesellschaft unter
https://www.mevis.de/investor-relations/hauptversammlung/hauptversammlung-2024
zum Download bereit. Es kann zudem kostenfrei bei der
Gesellschaft z. B. per E-Mail unter
mevis@better-orange.de
angefordert werden.
Sofern für die Anmeldung nicht das von der Gesellschaft
versandte Formular verwendet wird, ist durch eindeutige Angaben für
eine zweifelsfreie Identifizierung des sich anmeldenden Aktionärs
zu sorgen, zum Beispiel durch die Nennung des vollständigen Namens
bzw. der vollständigen Firma des Aktionärs, der Anschrift und der
Aktionärsnummer. Die individuellen Zugangsdaten für den
passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung werden
diesen Aktionären nach Eingang der Anmeldung bei der Gesellschaft
zugesandt.
Stimmrechtsvertretung
Aktionäre, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister
eingetragen sind und sich ordnungsgemäß angemeldet haben, können
ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. einen
Intermediär, ein Kreditinstitut, einen Stimmrechtsberater, eine
Aktionärsvereinigung oder einen sonstigen Dritten, ausüben lassen.
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die
Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Auch im
Fall der Stimmrechtsvertretung ist eine fristgerechte Anmeldung
erforderlich. Ist ein Intermediär im Aktienregister eingetragen, so
kann er das Stimmrecht für Aktien, die ihm nicht gehören, nur
aufgrund einer Ermächtigung des Aktionärs ausüben.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen grundsätzlich
der Textform; § 135 AktG bleibt hiervon unberührt. Bei der
Bevollmächtigung zur Stimmrechtsausübung nach § 135 AktG
(Vollmachtserteilung an Intermediäre, Stimmrechtsberater,
Aktionärsvereinigungen oder geschäftsmäßig Handelnde) ist die
Vollmachtserklärung von dem Bevollmächtigten nachprüfbar
festzuhalten; die Vollmachtserklärung muss zudem vollständig sein
und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen
enthalten. Aktionäre sollten sich in diesen Fällen mit dem zu
Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abstimmen.
Die Vollmacht kann gegenüber dem zu Bevollmächtigenden oder
gegenüber der Gesellschaft erteilt werden. Erfolgt die Erteilung
der Vollmacht, deren Änderung oder ihr Widerruf durch Erklärung
gegenüber der Gesellschaft, so kann die Erklärung spätestens bis
zum 18. März 2024, 24:00 Uhr MEZ, an die folgende Anschrift,
Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse gerichtet werden:
MeVis Medical Solutions AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Telefax: +49 89 8896906-33
E-Mail: mevis@better-orange.de
Entscheidend ist der Zeitpunkt des Zugangs bei der Gesellschaft.
Der Widerruf der Vollmacht kann auch durch die persönliche
Teilnahme des Aktionärs an der Hauptversammlung oder durch die
Erteilung einer Vollmacht an einen anderen Bevollmächtigten
erfolgen.
Die Erteilung einer Vollmacht durch Erklärung gegenüber der
Gesellschaft, deren Änderung oder ihr Widerruf ist alternativ
spätestens bis zum 18. März 2024, 24:00 Uhr MEZ, auch auf
elektronischem Weg unter Nutzung des passwortgeschützten
Internetservice auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.mevis.de/investor-relations/hauptversammlung/hauptversammlung-2024
gemäß dem von der Gesellschaft festgelegten Verfahren
möglich.
Die Nutzung des passwortgeschützten Internetservice durch den
Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Bevollmächtigte die
entsprechenden Zugangsdaten erhält.
Wird die Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft
erteilt, ist ein zusätzlicher Nachweis der Bevollmächtigung nicht
erforderlich. Wird die Vollmacht durch Erklärung gegenüber dem
Bevollmächtigten erteilt, ist die Bevollmächtigung der Gesellschaft
gegenüber nachzuweisen, soweit sich aus § 135 AktG nicht etwas
anderes ergibt.
Die Übermittlung des Nachweises der Bevollmächtigung kann
spätestens bis zum 18. März 2024, 24:00 Uhr MEZ, an die oben für
die Erteilung von Vollmachten angegebene Anschrift, Telefaxnummer
oder E-Mail-Adresse erfolgen. Entscheidend ist der Zeitpunkt des
Zugangs bei der Gesellschaft. Um den Nachweis der Bevollmächtigung
eindeutig zuordnen zu können, bitten wir Sie, den vollständigen
Namen bzw. die Firma, den Wohnort bzw. die Geschäftsanschrift und
die Aktionärsnummer des Aktionärs anzugeben. Bitte geben Sie auch
den Namen und die Anschrift des Bevollmächtigten an, damit diesem
die Eintrittskarte übersandt werden kann.
Der Nachweis kann auch dadurch erbracht werden, dass der
Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die Vollmacht an der
Einlasskontrolle vorzeigt.
Ein Formular zur Eintrittskartenbestellung für einen
Bevollmächtigten und die individuellen Zugangsdaten für die Nutzung
des passwortgeschützten Internetservice werden den am 27. Februar
2024, 00:00 Uhr MEZ, mit ihrer Anschrift im Aktienregister
eingetragenen Aktionären zusammen mit der
Hauptversammlungseinladung übersandt. Ein entsprechendes Formular
zur Eintrittskartenbestellung für einen Bevollmächtigten sowie ein
Formular zur Vollmachtserteilung stehen auch auf der Internetseite
der Gesellschaft unter
https://www.mevis.de/investor-relations/hauptversammlung/hauptversammlung-2024
zum Download bereit. Diese Formulare können zudem kostenfrei bei
der Gesellschaft z. B. per E-Mail unter
mevis@better-orange.de
angefordert werden.
Formulare zur Bevollmächtigung stehen auch während der
Hauptversammlung zur Verfügung. Die von der Gesellschaft
ausgestellten Eintrittskarten enthalten ebenfalls ein Formular zur
Vollmachtserteilung.
Stimmrechtsvertretung durch weisungsgebundene
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären oder deren
Bevollmächtigten an, von der Gesellschaft benannte, an die
Weisungen der jeweiligen Aktionäre gebundene Stimmrechtsvertreter
zu bevollmächtigen. Auch in diesem Fall ist eine frist- und
ordnungsgemäße Anmeldung zur Hauptversammlung erforderlich. Die
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft werden die Stimmrechte der
Aktionäre nur entsprechend den ihnen von den Aktionären erteilten
Weisungen ausüben; sie sind auch bei erteilter Vollmacht nur zur
Stimmrechtsausübung befugt, soweit eine ausdrückliche Weisung zu
den einzelnen Beschlussvorschlägen vorliegt.
Die Erteilung oder der Widerruf einer Vollmacht oder die
Erteilung oder Änderung von Weisungen an die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter hat spätestens bis zum 18. März
2024, 24:00 Uhr MEZ, in Textform (§ 126b BGB) an die oben für die
Erteilung von Vollmachten gegenüber der Gesellschaft genannte
Anschrift, Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse zu erfolgen.
Entscheidend ist der Zeitpunkt des Zugangs bei der
Gesellschaft.
Alternativ kann die Erteilung oder der Widerruf einer Vollmacht
oder die Erteilung oder Änderung von Weisungen an die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auf elektronischem Weg
unter Nutzung des passwortgeschützten Internetservice auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.mevis.de/investor-relations/hauptversammlung/hauptversammlung-2024
bis zum 18. März 2024, 24:00 Uhr (MEZ), gemäß dem von der
Gesellschaft festgelegten Verfahren erfolgen. Ein zusätzlicher
Nachweis einer Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter ist nicht
erforderlich.
Die individuellen Zugangsdaten für die Nutzung des
passwortgeschützten Internetservice sowie ein Formular unter
anderem zur Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter und zur Weisungserteilung an diese werden den
am 27. Februar 2024, 00:00 Uhr (MEZ), mit ihrer Anschrift im
Aktienregister eingetragenen Aktionären zusammen mit der
Hauptversammlungseinladung übersandt. Ein Formular zur
Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter und zur Weisungserteilung an diese steht auch
auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.mevis.de/investor-relations/hauptversammlung/hauptversammlung-2024
zum Download bereit und kann zudem kostenfrei bei der
Gesellschaft z. B. per E-Mail unter
mevis@better-orange.de
angefordert werden. Die Nutzung des passwortgeschützten
Internetservice durch den Bevollmächtigten setzt voraus, dass der
Bevollmächtigte die entsprechenden Zugangsdaten erhält.
Der Widerruf der Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter kann auch durch die persönliche Teilnahme des
Aktionärs an der Hauptversammlung oder durch die Erteilung einer
Vollmacht an einen anderen Bevollmächtigten erfolgen.
Während der Hauptversammlung können vor Ort Vollmacht und
Weisungen an die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter unter anderem durch Nutzung des auf der
Stimmkarte dafür vorgesehenen Formulars erteilt werden.
Rechte der Aktionäre: Ergänzung der Tagesordnung (§ 122
Absatz 2 AktG)
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des
Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00
erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung
gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine
Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.
Tagesordnungsergänzungsverlangen müssen schriftlich an den
Vorstand gerichtet werden und der Gesellschaft mindestens 30 Tage
vor der Versammlung, also bis zum 17. Februar 2024, 24:00 Uhr MEZ,
unter folgender Adresse zugehen:
MeVis Medical Solutions AG
Vorstand
Caroline-Herschel-Straße 1
28359 Bremen
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens
90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens hinsichtlich des
Mindestaktienbesitzes Inhaber der Aktien sind und dass sie die
Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten.
Bei der Berechnung dieser 90 Tage bestehen nach § 70 AktG bestimmte
Anrechnungsmöglichkeiten. Bekanntzumachende Ergänzungen der
Tagesordnung werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung
bekanntgemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des Verlangens im
Bundesanzeiger bekanntgemacht. Sie werden außerdem auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.mevis.de/investor-relations/hauptversammlung/hauptversammlung-2024
bekanntgemacht und den Aktionären mitgeteilt.
Rechte der Aktionäre: Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge (§§
126 Absatz 1, 127 AktG)
Darüber hinaus ist jeder Aktionär berechtigt, Gegenanträge zu
Punkten der Tagesordnung oder Wahlvorschläge zu übersenden.
Die Gesellschaft wird zugänglich zu machende Anträge von
Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs, einer etwaigen
Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.mevis.de/investor-relations/hauptversammlung/hauptversammlung-2024
zugänglich machen, wenn der Aktionär mindestens 14 Tage vor der
Versammlung, also bis zum 4. März 2024, 24:00 Uhr MEZ, der
Gesellschaft einen zulässigen Gegenantrag gegen einen Vorschlag von
Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der
Tagesordnung an nachfolgend genannte Adresse übersandt hat:
MeVis Medical Solutions AG
Vorstand
Caroline-Herschel-Straße 1
28359 Bremen
Telefax: +49 421 22495-999
E-Mail: HV@mevis.de
Diese Regelungen gelten gemäß § 127 AktG für den Vorschlag eines
Aktionärs zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern (sofern Gegenstand
der Tagesordnung) oder von Abschlussprüfern sinngemäß.
Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung
Gegenanträge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten auch ohne
vorherige Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt
unberührt. Wir weisen darauf hin, dass Gegenanträge, die der
Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in der
Hauptversammlung nur Beachtung finden, wenn sie dort mündlich
gestellt werden.
Rechte der Aktionäre: Auskunftsrecht (§ 131 Absatz 1
AktG)
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom
Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben,
soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der
Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich
auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Wir weisen darauf
hin, dass der Vorstand unter den in § 131 Absatz 3 AktG genannten
Voraussetzungen die Auskunft verweigern darf.
Um die sachgerechte Beantwortung zu erleichtern, werden
Aktionäre und Aktionärsvertreter, die in der Hauptversammlung
Fragen stellen möchten, höflich gebeten, diese Fragen möglichst
frühzeitig an o.g. Adresse zu übersenden. Diese Übersendung ist
keine förmliche Voraussetzung für die Beantwortung. Das
Auskunftsrecht bleibt hiervon unberührt.
Anzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der
Einberufung
Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in 1.820.000
auf den Namen lautende nennwertlose Aktien (Stückaktien) mit ebenso
vielen Stimmen.
Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft
Die Informationen und Unterlagen nach § 124a AktG sind alsbald
nach der Einberufung auf der Internetseite der Gesellschaft
https://www.mevis.de/investor-relations/hauptversammlung/hauptversammlung-2024
zugänglich.
Information zum Datenschutz für Aktionäre
Wir, die MeVis Medical Solutions AG, verarbeiten bei der
Anmeldung zur Hauptversammlung, der Erteilung einer
Stimmrechtsvollmacht sowie im Rahmen der Nutzung des
passwortgeschützten Internetservice als Verantwortliche im Sinne
des Art. 4 Nr. 7 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) Ihre
personenbezogenen Daten sowie gegebenenfalls die personenbezogenen
Daten Ihrer Vertreter (z.B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse,
Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien, Nummer der
Anmeldebestätigung und Zugangsdaten zum passwortgeschützten
Internetservice (Zugangskennung und Passwort)). Unsere Aktien sind
Namensaktien. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist für
die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung der
Hauptversammlung, für die Stimmrechtsausübung der Aktionäre sowie
die Führung des Aktienregisters rechtlich zwingend erforderlich.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Absatz 1 Satz 1
lit. c) DS-GVO i.V.m. §§ 67, 118 ff. AktG. Darüber hinaus können
Datenverarbeitungen, die für die Organisation der Hauptversammlung
erforderlich sind, auf Grundlage überwiegender berechtigter
Interessen erfolgen (Art. 6 Absatz 1 Satz 1 lit. f) DS-GVO). Soweit
die Aktionäre ihre personenbezogenen Daten nicht selbst zur
Verfügung stellen, erhalten wir diese in der Regel von der
Depotbank des Aktionärs.
Die von uns für die Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung
beauftragten Dienstleister verarbeiten die personenbezogenen Daten
der Aktionäre bzw. der Aktionärsvertreter ausschließlich nach
unserer Weisung und nur soweit dies für die Ausführung der
beauftragten Dienstleistung erforderlich ist. Alle Mitarbeiter der
MeVis Medical Solutions AG und die Mitarbeiter der beauftragten
Dienstleister, die Zugriff auf personenbezogene Daten der Aktionäre
bzw. Aktionärsvertreter haben und/oder diese verarbeiten, sind
verpflichtet, diese Daten vertraulich zu behandeln. Darüber hinaus
sind personenbezogene Daten von Aktionären bzw.
Aktionärsvertretern, die ihr Stimmrecht ausüben, im Rahmen der
gesetzlichen Vorschriften für andere Aktionäre und
Aktionärsvertreter einsehbar (insbesondere das
Teilnehmerverzeichnis, § 129 AktG).
Wir löschen Ihre personenbezogenen Daten im Einklang mit den
gesetzlichen Regelungen, insbesondere wenn Ihre personenbezogenen
Daten für die ursprünglichen Zwecke der Erhebung oder Verarbeitung
nicht mehr notwendig sind, die Daten nicht mehr für etwaige
Auseinandersetzungen über das Zustandekommen oder die Wirksamkeit
von Beschlüssen der Hauptversammlung im Zusammenhang mit etwaigen
Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren benötigt werden und keine
gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
Unter den gesetzlichen Voraussetzungen haben Sie das Recht,
Auskunft über Ihre personenbezogenen Daten zu erhalten und die
Berichtigung oder Löschung Ihrer personenbezogenen Daten oder die
Einschränkung der Verarbeitung zu beantragen. Werden
personenbezogene Daten auf Grundlage von Art. 6 Absatz 1 Satz 1
lit. f) DS-GVO verarbeitet, steht den Aktionären bzw.
Aktionärsvertretern unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch ein
Widerspruchsrecht zu. Diese Rechte können Sie gegenüber der MeVis
Medical Solutions AG unentgeltlich über die folgenden Kontaktdaten
geltend machen:
MeVis Medical Solutions AG
Caroline-Herschel-Str. 1
28359 Bremen
Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den Aufsichtsbehörden
zu.
Für Anmerkungen und Rückfragen zu der Verarbeitung Ihrer
personenbezogenen Daten erreichen Sie unseren
Datenschutzbeauftragten unter:
Peter Suhren
FIRST PRIVACY GmbH
ein Unternehmen der datenschutz nord Gruppe
Konsul-Smidt-Str. 88
28217 Bremen, Deutschland
Web: www.first-privacy.com
E-Mail: office@first-privacy.com
Tel.: +49 (0)421-69 66 32 80
Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie auf unserer
Internetseite der Gesellschaft unter
www.mevis.de/datenschutzerklaerung/
Bremen, im Februar 2024
MeVis Medical Solutions AG
Der Vorstand
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