Dealertrack Technologies (Nasdaq: TRAK) meldete heute, dass die
Annahmebedingungen sowie alle anderen Konditionen des Barangebots
vom 18. Dezember 2014 für das gesamte Aktienkapital von incadea plc
(LSE AIM: INCA) erfüllt oder erlassen wurden. Dementsprechend ist
das Angebot in allen Belangen endgültig.
Mit einer Beteiligung von über 98 % am Aktienkapital von incadea
plant Dealertrack die Einstellung des Handels der incadea-Aktien am
AIM-Markt der Londoner B�rse sowie Maßnahmen zur Übernahme der
verbleibenden Aktien, die durch das Angebot nicht abgedeckt waren.
Nach dem Delisting plant Dealertrack ferner, dass incadea von einer
Aktiengesellschaft in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung
umfirmiert wird.
Das Angebot an die Aktionäre, die noch nicht angenommen haben,
bleibt bis auf Weiteres bestehen, wobei das Angebotsende mindestens
14 Tage im Voraus angekündigt wird.
Die Akquisition bedeutet für Dealertrack eine wesentliche
Vergr�ßerung des Gesamtzielmarktes. Automobilhersteller suchen
verstärkt nach globalen Technologiepartnern als Komplettanbieter,
und durch incadea kann sich Dealertrack wettbewerbsfähig
positionieren, um den weltweiten Kundenstamm zu erweitern und neue
Chancen zur Erh�hung des Marktanteils wahrzunehmen. incadea verfügt
über eine außerordentliche Dynamik bei neuen Vertragsabschlüssen.
Zum Kundenkreis des Unternehmens zählen unter anderen BMW, Toyota,
Volkswagen, Peugeot/Citroën, Ford, Bosch, Scania und
Mercedes-Benz.
„Zusammen mit incadea k�nnen wir jetzt unsere gemeinsame Vision
auf den Weg bringen und den Automobilhandel einem breiteren
internationalen Markt zugänglich machen”, so Mark O’Neil,
Vorsitzender und Chief Executive Officer von Dealertrack. „Das
vereinte Unternehmen bedient nun Automobilhändler in über 85
Ländern. Dadurch ist Dealertrack einer der führenden Anbieter von
innovativen Technologiel�sungen für die globale Industrie.”
Einzelheiten in Bezug auf die finanziellen Konsequenzen der
Übernahme werden im Rahmen der Konferenzschaltung zur Erläuterung
der Ergebnisse des vierten Quartals von Dealertrack Ende Februar
bekanntgegeben.
Über Dealertrack Technologies
(www.dealertrack.com)
Die intuitiven und hochwertigen webbasierten Softwarel�sungen
und Services von Dealertrack Technologies erh�hen die Effizienz und
Rentabilität aller bedeutenden Segmente der Automobilindustrie,
unter anderem für Händler, Kreditgeber, Hersteller, Drittanbieter,
Vermittler und Anbieter von Ersatzteilen. Neben dem gr�ßten
Online-Kreditantragsnetz der Branche, das über 20.000 Händler mit
mehr als 1.500 Kreditgebern verbindet, bietet Dealertrack
Technologies das umfassendste L�sungsangebot für Automobilhändler,
darunter Dealer Management System (DMS), Bestände, Vertrieb und Finanzierung &
Versicherungen, Digitales Marketing und Registrierung.
Über incadea plc (www.incadea.com)
Das aus über 500 Mitarbeitern bestehende Team von incadea
verfügt über Kenntnisse und firmeneigene Technologien für die
Automobilindustrie. Die Produktpalette beinhaltet sowohl Dealer
Management und Business Intelligence, als auch Kunden- und
Fahrzeugbeziehungsmanagement-L�sungen. Das Angebot des Unternehmens
basiert auf Microsoft im Rahmen einer langfristigen strategischen
Partnerschaft. incadea verfügt über ein Netz von zertifizierten
Kanalpartnern für mehr als 75.000 Anwender in nahezu 3.500
Autohäusern und 85 Ländern auf der ganzen Welt.
Meldepflichten des United Kingdom City Code bei Übernahmen
und Fusionen (der 'Code')
Exemplare des Angebots und des Annahmeformulars k�nnen (während
der üblichen Geschäftszeiten) bei Capita Asset Services, Corporate
Actions, The Registry, 34 Beckenham Road, Beckenham, Kent, BR3 4TU
schriftlich oder telefonisch unter der Nummer 0871 664 0321 in
Großbritannien oder +44 20 8639 3399 von außerhalb angefordert
werden. Anrufe an die Nummer 0871 664 0321 kosten 10 Pence pro
Minute (einschließlich MwSt) plus Zusatzkosten Ihres Netzanbieters.
Anrufe an die Telefonauskunftsstelle von außerhalb werden mit den
entsprechenden internationalen Gebühren berechnet. Bei Anrufen von
Handys k�nnen sich abweichende Gebühren ergeben. Aufgrund von
Sicherheits- und Trainingszwecken werden Anrufe eventuell
aufgezeichnet und stichprobenartig kontrolliert. Die Leitungen sind
von Montag bis Freitag zwischen 9.00 Uhr und 17.30 Uhr (Londoner
Zeit) freigeschaltet. Die Telefonauskunftsstelle kann über die
Vorzüge des Angebots keine Informationen erteilen.
Gemäß Rule 30.4 des City Code erfolgt die Ver�ffentlichung
dieser Mitteilung vorbehaltlich bestimmter Beschränkungen in Bezug
auf Personen mit Wohnsitz in einem der eingeschränkten Länder auf
der Webseite von Dealertrack unter www.dealertrack.com und von incadea unter
www.incadea.com bis zum Angebotsende.
Um Zweifel auszuschließen sind die Inhalte der oben aufgeführten
Webseiten kein Bestandteil dieser Mitteilung.
Angabepflichten
Gemäß Rule 8.3(a) des Code sind Personen mit Interesse an einer
Beteiligung von mindestens einem Prozent der betreffenden
Wertpapiere jeglicher Anlageklassen einer Zielgesellschaft oder
eines B�rsenanbieters (wenn es sich um einen anderen als den
angekündigten Anbieter handelt und das Angebot lediglich oder
wahrscheinlich als Barangebot erfolgt) verpflichtet, eine Opening
Position Disclosure nach der Ankündigung des Angebotszeitraums
abzugeben, und sofern dies zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt,
nach der erstmaligen Ankündigung des B�rsenanbieter. Die Opening
Position Disclosure muss Folgendes enthalten: Die Beteiligungen und
Shortpositionen der Person sowie ihre Rechte zur Zeichnung der
entsprechenden Wertpapiere von jeder (i) Zielgesellschaft und von
jedem (ii) B�rsenanbieter. Eine Opening Position Disclosure einer
Rule 8.3(a) betreffenden Person muss spätestens am 10. Geschäftstag
um 15.30 Uhr (Londoner Zeit) nach dem verkündeten Angebotszeitraum
und gegebenenfalls spätestens am 10. Geschäftstag um 15.30 Uhr
(Londoner Zeit) nach der erstmaligen Ankündigung des
B�rsenanbieters erfolgen. Betreffende Personen, die mit den
relevanten Wertpapieren der Zielgesellschaft oder eines
B�rsenanbieters vor Ablauf der Frist einer Opening Position
Disclosure handeln, sind stattdessen verpflichtet, eine Dealing
Disclosure abzugeben. Gemäß Rule 8.3(b) des Code ist jede Person
zur Abgabe einer Dealing Disclosure verpflichtet, die an einer
Beteiligung von mindestens einem Prozent der entsprechenden
Wertpapiere jeglicher Anlageklassen der Zielgesellschaft oder eines
B�rsenanbieters interessiert ist oder gegebenenfalls interessiert
ist, sofern sie mit den diesbezüglichen Wertpapieren handelt. Eine
Dealing Disclosure muss die Einzelheiten des betreffenden Handels,
die Beteiligungen und Shortpositionen der Person sowie ihrer Rechte
zur Zeichnung der Wertpapiere von jeder (i) Zielgesellschaft und
von jedem (ii) B�rsenanbieter beinhalten, außer, diese
Informationen wurden bereits gemäß Rule 8 bekanntgegeben. Eine
Dealing Disclosure einer Rule 8.3(b) betreffenden Person muss
spätestens um 15.30 Uhr (Londoner Zeit) am Geschäftstag nach dem
jeweiligen Handel erfolgen. Handeln zwei oder mehr Personen im
Rahmen eines formellen oder informellen Vertrages oder einer
Vereinbarung gemeinsam, um eine einfache Beteiligung oder
Mehrheitsbeteiligung an einer Zielgesellschaft oder eines
B�rsenanbieters zu erwerben, werden sie für die Zwecke von Rule 8.3
als eine Person betrachtet.
Opening Position Disclosures sind auch seitens der
Zielgesellschaft und von jedem Anbieter abzugeben, und Dealing
Disclosures seitens der Zielgesellschaft, von jedem Anbieter und
allen Personen, die gemeinsam mit diesen Organisationen handeln
(siehe Rules 8.1, 8.2 und 8.4). Einzelheiten über die
Zielgesellschaft und Anbieter in Bezug auf die entsprechenden
Opening Position Disclosures und Dealing Disclosures entnehmen Sie
bitte der Tabelle mit den Angabepflichten auf der Website des
Takeover Panels unter www.thetakeoverpanel.org.uk, darunter auch
Details über die Anzahl der ausgegebenen Wertpapiere, wann der
Angebotszeitraum beginnt und wann die Erstangabe eines Anbieters
erfolgte. Bei Zweifeln, ob Sie verpflichtet sind, eine Opening
Position Disclosure oder Dealing Disclosure abzugeben, wenden Sie
sich bitte an die Market Surveillance Unit des Panels unter der
Nummer +44 (0) 20 7638 0129.
Safe-Harbor-Bestimmungen und rechtlicher Hinweis für
zukunftsgerichtete Aussagen
Aussagen in dieser Pressemitteilung in Bezug auf die Vorteile
der Übernahme von incadea durch Dealertrack, hinsichtlich der Pläne
von Dealertrack zur Handelseinstellung der incadea-Aktien am AIM
und der Umfirmierung von incadea in eine Gesellschaft mit
beschränkter Haftung sowie Schlussfolgerungen bzw. darauf
basierende Aussagen und alle anderen Stellungnahmen in dieser
Mitteilung, bei denen es sich nicht um historische Fakten handelt,
sind zukunftsgerichtete Aussagen (gemäß Definition des Private
Securities Litigation Reform Act von 1995). Diese Aussagen
beinhalten eine Reihe von Risiken, Unwägbarkeiten und anderen
Faktoren, die dazu führen k�nnen, dass die tatsächlichen
Ergebnisse, die Leistung oder Errungenschaften von Dealertrack
Technologies wesentlich von denen abweichen, die im Rahmen dieser
zukunftsgerichteten Aussagen impliziert werden.
Faktoren, die zu derartigen Abweichungen führen, auch
hinsichtlich Leistung und Akzeptanz der L�sungen von Dealertrack
und seinen Partnern sowie andere Risiken sind in unseren Berichten
an die Securities and Exchange Commission (SEC) aufgeführt,
darunter auch im Jahresabschluss auf Formular 10-K für das
Geschäftsjahr bis 31. Dezember 2013 und unseren Quartalsberichten
auf Formular 10-Q. Diese Berichte sind einsehbar auf der Website
von Dealertrack Technologies unter
www.dealertrack.com und der Website der SEC unter
www.sec.gov. Die hierin enthaltenen zukunftsgerichteten
Aussagen beziehen sich lediglich auf das Datum der
Ver�ffentlichung, und Dealertrack Technologies lehnt jegliche
Verpflichtungen zur Überarbeitung oder Aktualisierung derartiger
Aussagen in Bezug auf (unerwartete) Ereignisse oder Umstände nach
diesem Datum ab.
TRAK-G ###
Die Ausgangssprache, in der der Originaltext ver�ffentlicht
wird, ist die offizielle und autorisierte Version. Übersetzungen
werden zur besseren Verständigung mitgeliefert. Nur die
Sprachversion, die im Original ver�ffentlicht wurde, ist
rechtsgültig. Gleichen Sie deshalb Übersetzungen mit der originalen
Sprachversion der Ver�ffentlichung ab.
Dealertrack TechnologiesInvestor RelationsPaul Rybecky,
516-734-3796paul.rybecky@dealertrack.comoderMedia RelationsAlison
von Puschendorf,
877-327-8422Alison.vonpuschendorf@dealertrack.com
Incadea (LSE:INCA)
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From Nov 2024 to Dec 2024
Incadea (LSE:INCA)
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From Dec 2023 to Dec 2024