Die Sino-American Silicon Products Inc. hat uns gemäß §43 Abs.
1 WpHG am 19. April 2024 Folgendes mitgeteilt:
'Am 17. April 2024 haben wir Ihnen gemäß § 33 Abs. 1 WpHG
mitgeteilt, dass der von GlobalWafers GmbH mit Sitz in München,
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB
254109, gehaltene Stimmrechtsanteil an der Siltronic AG,
Einsteinstraße 172, 81677 München, eingetragen im Handelsregister
des Amtsgerichts München unter HRB 150884, am Mittwoch, den 17.
April 2024 die Schwelle von 10 % überschritten hat und der gesamte
Stimmrechtsanteil nunmehr 10,34 % beträgt. Die Sino-American
Silicon Products Inc. hat nun einen zugerechneten Stimmrechtsanteil
von 13,67 %, entsprechend 4.101.177 Stimmrechten. Diese Änderungen
stehen im Zusammenhang mit der Rückübertragung von Aktien unter
einem Aktienleihvertrag (siehe unsere am 23. Januar 2024 von der
Siltronic AG veröffentlichte Stimmrechtsmitteilung).
Die Sino-American Silicon Products Inc. macht als
Muttergesellschaft hiermit von der Konzernmeldung Gebrauch, wodurch
ihre Tochtergesellschaft, die GlobalWafers GmbH, von ihrer
Meldepflicht befreit ist. Die Vorschriften der §§ 34 ff. WpHG sind
im Rahmen des § 43 WpHG entsprechend anzuwenden.
Vor diesem Hintergrund teilen wir Ihnen gemäß § 43 Abs. 1 WpHG
ergänzend Folgendes mit:
1. Mit dem Erwerb verfolgte Ziele:
a.) Die Beteiligung an der Siltronic AG dient der
Umsetzung strategischer Ziele.
b.) Es besteht keine Absicht seitens der Sino-American
Silicon Products Inc. oder ihrer Tochterunternehmen, innerhalb der
nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte der Siltronic AG durch
Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen.
c.) Die Sino-American Silicon Products Inc. und ihre
Tochterunternehmen streben keine Einflussnahme auf die Besetzung
von Verwaltungs- und Leitungsorganen der Siltronic AG an.
d.) Die Sino-American Silicon Products Inc. und ihre
Tochterunternehmen streben keine wesentliche Änderung der
Kapitalstruktur der Siltronic AG, insbesondere im Hinblick auf das
Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung sowie die
Dividendenpolitik, an.
2. Herkunft der für den Erwerb verwendeten Mittel:
Der Erwerb von Stimmrechten an der Siltronic AG erfolgt durch
Zurechnung der Beteilung der GlobalWafers GmbH gem. § 34 Abs. 1
Satz 1 Nr. 1 WpHG. Hinsichtlich des ursprünglichen Erwerbs von
Stimmrechten der Siltronic AG wurde von der GlobalWafers GmbH
Eigenkapital aufgewendet (siehe unsere am 10. November 2022 von der
Siltronic AG veröffentlichte Mitteilung). Hinsichtlich des
aktuellen Erwerbs von Stimmrechten an der Siltronic AG im Wege der
Rückübertragung von Aktien unter dem oben genannten
Aktienleihvertrag wurde von der GlobalWafers GmbH weder Eigen- noch
Fremdkapital aufgewendet.'
22.04.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen
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