Douglas AG / Schlagwort(e): Börsengang
Douglas AG: Finaler Angebotspreis für DOUGLAS AG Aktien auf 26,00
Euro pro Aktie festgelegt
19.03.2024 / 19:24 CET/CEST
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ODER EINE REGISTRIERUNG ODER ANDERE MASSNAHMEN ERFORDERN WÜRDE.
Finaler Angebotspreis für DOUGLAS AG Aktien auf 26,00 Euro pro
Aktie festgelegt
Düsseldorf, 19. März 2024 – DOUGLAS AG hat heute
gemeinsam mit dem Eigentümer Kirk Beauty International S.A., einer
Gesellschaft mehrheitlich im Besitz von Fonds, die von der
Beteiligungsfirma CVC Capital Partners beraten werden, und der
Familie Kreke, den finalen Angebotspreis auf 26,00 Euro pro Aktie
festgelegt. Insgesamt werden 34.192.455 Aktien bei Investoren
platziert, davon 32.692.308 neu ausgegebene Aktien, sowie 1.500.147
bestehende Aktien der Kirk Beauty International S.A. Das
Gesamtvolumen des Angebots beläuft sich auf rund 890 Millionen Euro
bei einem Bruttoemissionserlös für die DOUGLAS AG von rund 850
Millionen Euro, was einer Marktkapitalisierung der DOUGLAS AG von
rund 2,8 Milliarden Euro entspricht.
Nach Abschluss des Börsengangs wird der Streubesitz voraussichtlich
bei rund 31,8% liegen. CVC Capital Partners und die Familie Kreke
werden ihre indirekten Beteiligungen behalten, so dass CVC Capital
Partners indirekt rund 54,4% und die Familie Kreke rund 10,2% des
Aktienkapitals der Gesellschaft hält.
Die Aktien der DOUGLAS AG werden voraussichtlich ab dem 21. März
2024 im regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter
Wertpapierbörse gehandelt. Abwicklung und Vollzug des Angebots sind
für den 25. März 2024 geplant.
Investor Relations Kontakt DOUGLAS Group
Stefanie Steiner
Director Investor Relations and M&A
Telefon: +49 211 16847 8594
E-Mail: ir@douglas.de
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der zusammen mit den entsprechenden Übersetzungen der
Zusammenfassung auf der Website der DOUGLAS Gruppe unter
https://douglas.group/de/investoren im Abschnitt „Börsengang“
kostenlos zur Verfügung stehen wird. Die Billigung des
Wertpapierprospekts durch die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist nicht als Befürwortung
der Aktien der DOUGLAS AG zu verstehen. Investoren sollten
Aktien ausschließlich auf der Grundlage des sich auf die Aktien
beziehenden Prospekts (einschließlich etwaiger Nachträge hierzu)
erwerben und den Prospekt (einschließlich etwaiger Nachträge
hierzu) vor einer Investitionsentscheidung lesen, um die mit der
Investitionsentscheidung verbundenen potenziellen Risiken und
Chancen vollständig zu verstehen. Die Anlage in Aktien birgt
zahlreiche Risiken bis hin zum Totalverlust des eingesetzten
Kapitals.
Diese Bekanntmachung enthält weder ein Angebot noch eine
Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zum Kauf oder zur Zeichnung
von Wertpapieren an irgendeine Person in den Vereinigten Staaten
von Amerika, in Australien, Kanada, Südafrika, Japan oder in
anderen Jurisdiktionen, gegenüber der bzw. in denen ein solches
Angebot oder eine solche Aufforderung ungesetzlich wäre, und ist
nicht als ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung
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Weder diese Bekanntmachung noch die Veröffentlichung, in der sie
enthalten ist, ist zur direkten oder indirekten, ganz oder
teilweisen Veröffentlichung oder Verteilung in den Vereinigten
Staaten von Amerika, einschließlich ihrer Außengebiete und
Besitzungen, eines Bundesstaates und des Districts of Columbia (die
„Vereinigten Staaten“), bestimmt. Die Informationen in dieser
Bekanntmachung enthalten nicht und stellen in keiner
Gerichtsbarkeit ein Angebot zum Erwerb, zur Zeichnung oder zum
sonstigen Handel mit Aktien der DOUGLAS AG dar. Alle hierin
erwähnten Wertpapiere sind nicht und werden nicht nach dem U.S.
Securities Act von 1933 in der derzeit gültigen Fassung (der
„Securities Act“) oder den Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates
oder einer andern Jurisdiktion der Vereinigten Staaten,
registriert und dürfen nicht angeboten, gezeichnet, verwendet,
verpfändet, verkauft, weiterverkauft, zugeteilt, geliefert werden
oder anderweitig direkt oder indirekt in die Vereinigten Staaten
übertragen werden, es sei denn, dies geschieht gemäß einer Ausnahme
von den Registrierungserfordernissen des Securities Act oder im
Rahmen einer Transaktion, die nicht den
Registrierungserfordernissen des Securities Act unterliegt, und
zwar jeweils in Übereinstimmung mit den geltenden
Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates oder einer anderen
Jurisdiktion der Vereinigten Staaten. Es findet kein öffentliches
Angebot der Wertpapiere in den Vereinigten Staaten statt.
Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen nach geltendem Recht
dürfen die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in
Australien, Kanada, Südafrika oder Japan, oder an oder für Rechnung
von in Australien, Kanada, Südafrika oder Japan ansässigen oder
wohnhaften Personen, weder verkauft noch zum Kauf angeboten werden.
Es findet kein öffentliches Angebot der Wertpapiere in Australien,
Kanada, Südafrika oder Japan statt.
In den Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (mit
Ausnahme Deutschlands) ist diese Bekanntmachung nur an Personen
adressiert und gerichtet, die „qualifizierte Anleger“ im Sinne von
Artikel 2(e) der Prospektverordnung.
Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Bekanntmachung nur an
Personen, die „qualifizierte Anleger“ im Sinne von Artikel 2
der Prospektverordnung (Verordnung (EU) 2017/1129 und deren
Änderungen) sind, wie sie aufgrund des European Union (Withdrawal)
Act 2018 Teil des nationalen Rechts des Vereinigten Königreichs
ist, und die (i) über Berufserfahrung in Anlageangelegenheiten
verfügen, die unter Artikel 19(5) des Financial Services and
Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005, in der jeweils
gültigen Fassung (die „Verordnung“) fällt, oder (ii) vermögende
Personen sind, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Verordnung
fallen (alle diese Personen werden als „Relevante Personen“
bezeichnet). Im Vereinigten Königreich richtet sich diese
Bekanntmachung nur an Relevante Personen. Personen, die keine
Relevanten Personen sind, sollten nicht auf der Grundlage dieser
Bekanntmachung oder ihres Inhalts handeln oder sich darauf
verlassen. Jede Anlage oder Anlagetätigkeit, auf die sich diese
Bekanntmachung bezieht, steht nur Relevanten Personen zur Verfügung
und wird nur mit Relevanten Personen getätigt und sollte von keiner
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Niemand ist befugt, Informationen zu geben oder Zusicherungen zu
machen, die nicht in dieser Bekanntmachung enthalten sind und nicht
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Zusicherungen gegeben oder gemacht werden, darf man sich nicht
darauf verlassen, dass sie von oder im Namen der DOUGLAS AG, des
Unternehmens oder einer Person autorisiert wurden.
Diese Mitteilung kann zukunftsgerichtete Aussagen enthalten, die
die aktuelle Sichtweise der DOUGLAS AG auf zukünftige Ereignisse
und die finanzielle und operative Entwicklung widerspiegeln. Wörter
wie „beabsichtigen“, „erwarten“, „antizipieren“, „können“,
„glauben“, „planen“, „schätzen“ und andere Ausdrücke, die Hinweise
oder Vorhersagen zukünftiger Entwicklungen oder Trends implizieren
und die nicht auf historische Tatsachen basieren, sollen
zukunftsgerichtete Aussagen bezeichnen. Zukunftsgerichtete Aussagen
beinhalten naturgemäß sowohl bekannte als auch unbekannte Risiken
und Unsicherheiten, da sie von zukünftigen Ereignissen und
Umständen abhängen. Zukunftsgerichtete Aussagen garantieren keine
zukünftigen Ergebnisse oder Entwicklungen und die tatsächlichen
Ergebnisse können erheblich von den zukunftsgerichteten Aussagen
abweichen. Die Banken und die mit ihnen verbundenen Unternehmen
schließen ausdrücklich jede Verpflichtung aus, die in dieser
Mitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen zu
aktualisieren, zu überprüfen oder zu korrigieren, sei es aufgrund
neuer Informationen, künftiger Entwicklungen oder aus anderen
Gründen.
Die Banken handeln im Zusammenhang mit dem geplanten Angebot von
Aktien DOUGLAS AG (das „Angebot“) ausschließlich für die
DOUGLAS AG und die Abgebende Aktionärin und niemanden sonst.
Sie werden keine anderen Personen in Bezug auf das Angebot als ihre
Kunden betrachten und werden gegenüber niemandem außer der DOUGLAS
AG und der Abgebenden Aktionärin verantwortlich sein für die
Gewährung des Schutzes, der ihren jeweiligen Kunden gewährt wird,
noch für die Beratung in Bezug auf das Angebot, den Inhalt dieser
Bekanntmachung oder jegliche Transaktion, Vereinbarung oder
sonstige Angelegenheit, auf die hierin Bezug genommen wird.
Im Zusammenhang mit dem Angebot können die Banken und alle mit
ihnen verbundenen Unternehmen, die als Anleger auf eigene Rechnung
handeln, Wertpapiere der DOUGLAS AG zeichnen oder kaufen und
in dieser Eigenschaft solche Wertpapiere und andere Wertpapiere der
DOUGLAS AG oder damit verbundene Anlagen im Zusammenhang mit
dem Angebot oder anderweitig behalten, kaufen, verkaufen, zum
Verkauf anbieten oder anderweitig auf eigene Rechnung handeln.
Dementsprechend sind Bezugnahmen im Prospekt, sobald dieser
veröffentlicht ist, auf die Ausgabe, das Angebot, die Zeichnung,
den Erwerb, die Platzierung oder den sonstigen Handel mit den
Wertpapieren so zu verstehen, dass sie jede Ausgabe oder jedes
Angebot an bzw. jede Zeichnung, jeden Erwerb, jede Platzierung oder
jeden Handel durch die Banken und alle mit ihnen verbundenen
Unternehmen, die als Anleger auf eigene Rechnung handeln,
umfassen.
Darüber hinaus können bestimmte Banken oder mit ihnen verbundene
Unternehmen Finanzierungsvereinbarungen und Swaps mit Anlegern
abschließen, in deren Zusammenhang diese Banken (oder mit ihnen
verbundene Unternehmen) von Zeit zu Zeit Aktien der DOUGLAS AG
erwerben, halten oder veräußern können. Die Banken beabsichtigen
nicht, den Umfang solcher Investitionen oder Transaktionen offen zu
legen, außer in dem Umfang, in dem sie dazu gesetzlich oder
aufsichtsrechtlich verpflichtet sind.
Weder die Banken noch ihre jeweiligen verbundenen Unternehmen,
Geschäftsführer, leitenden Angestellten, persönlich haftenden
Gesellschafter, Mitarbeiter, Berater oder Vertreter übernehmen,
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oder geben irgendeine Zusicherung oder Garantie ab, für die
Richtigkeit, Genauigkeit oder Vollständigkeit der Informationen in
dieser Bekanntmachung (oder dafür, ob Informationen in der
Bekanntmachung ausgelassen wurden) oder anderer Informationen in
Bezug auf die DOUGLAS AG, ihre Tochtergesellschaften oder
verbundene Unternehmen, unabhängig ob schriftlich, mündlich oder in
visueller oder elektronischer Form, und unabhängig von Übermittlung
oder zur Verfügung Stellung, oder für jegliche Verluste, die sich
auf irgendeine Art und Weise aus der Verwendung dieser
Bekanntmachung oder ihres Inhalts ergeben oder anderweitig in
Verbindung damit entstehen.
Im Zusammenhang mit dem Angebot kann der Stabilisierungsmanager,
Goldman Sachs Bank Europe SE, oder einer seiner Beauftragten,
soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist,
Stabilisierungsmaßnahmen gemäß Artikel 5 Absätze 4 und 5 der
Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch in Verbindung mit den
Artikeln 5 bis 7 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der
Kommission vom 8. März 2016 ergreifen. Die Stabilisierungsmaßnahmen
zielen darauf ab, den Marktpreis der Aktien der DOUGLAS AG während
des Stabilisierungszeitraums zu stützen, wobei dieser Zeitraum an
dem Tag beginnt, an dem die Aktien der DOUGLAS AG den Handel im
Regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse mit
gleichzeitiger Zulassung zum Teilbereich des Regulierten Marktes
mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) an der
Frankfurter Wertpapierbörse aufnehmen, voraussichtlich am 21. März
2024, und spätestens 30 Kalendertage danach endet (der
„Stabilisierungszeitraum“). Stabilisierungstransaktionen können zu
einem höheren Marktpreis führen, als er sich sonst einstellen
würde. Der Stabilisierungsmanager ist nicht verpflichtet, solche
Transaktionen abzuschließen, und solche Transaktionen können an
jedem Aktienmarkt, Freiverkehrsmarkt, jeder Börse oder anderweitig
getätigt werden. Es besteht jedoch keine Verpflichtung für den
Stabilisierungsmanager oder einen seiner Beauftragten,
stabilisierende Transaktionen durchzuführen, und es gibt keine
Zusicherung, dass stabilisierende Transaktionen durchgeführt
werden. Stabilisierungsmaßnahmen können an den folgenden
Handelsplätzen durchgeführt werden: Frankfurter Wertpapierbörse,
Xetra, BATS Europe, Chi-X Exchange, Börse München, Börse Stuttgart,
Turquoise MTF. Derartige Stabilisierungsmaßnahmen können, falls sie
eingeleitet werden, jederzeit ohne vorherige Ankündigung
eingestellt werden. In keinem Fall werden Maßnahmen ergriffen, um
den Marktpreis der Aktien der DOUGLAS AG oberhalb des
Angebotspreises zu stabilisieren. Soweit nicht gesetzlich oder
durch Verordnung vorgeschrieben, beabsichtigen weder der
Stabilisierungsmanager noch einer seiner Beauftragten, das Ausmaß
etwaiger durchgeführter Stabilisierungstransaktionen im
Zusammenhang mit dem Angebot offenzulegen.
Die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen dienen nur zu
Hintergrundzwecken und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit
oder Richtigkeit. Niemand darf sich für irgendeinen Zweck auf die
in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen oder deren
Richtigkeit, Fairness oder Vollständigkeit verlassen.
Hinsichtlich der Aktien wurde – ausschließlich für Zwecke der
Produktüberwachungsanforderungen gemäß: (a) EU-Richtlinie
2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente in der geltenden
Fassung („MiFID II“), (b) Artikel 9 und 10 der Delegierten
Richtlinie (EU) 2017/593 der Kommission zur Ergänzung der MiFID II
und (c) lokalen Umsetzungsmaßnahmen (zusammen die „MiFID
II-Produktüberwachugnsanforderungen“) und unter Ausschluss
jeglichen vertraglichen, deliktsrechtlichen oder sonstigen Haftung,
der ein „Konzepteur“ (im Sinne der MiFID
II-Produktüberwachungsanforderungen) ansonsten in diesem
Zusammenhang unterliegen könnte – ein Produktfreigabeverfahren
durchgeführt, das ergeben hat, dass die Aktien (i) mit einem
Endkunden-Zielmarkt aus Kleinanlegern und Anlegern, die die
Kriterien für professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien
(jeweils im Sinne der MiFID II) erfüllen, vereinbar sind, und (ii)
für den Vertrieb über alle gemäß der MiFID II zulässigen
Vertriebskanäle geeignet sind (die „Zielmarktbestimmung“).
Ungeachtet der Zielmarktbestimmung sollten Vertreiber Folgendes
beachten: Der Kurs der Aktien kann sinken und Anleger können einen
Teil ihres investierten Betrags verlieren oder einen Totalverlust
erleiden. Die Aktien bieten keine garantierten Erträge und keinen
Kapitalschutz. Eine Anlage in die Aktien ist nur für Anleger
geeignet, die keine garantierten Erträge und keinen Kapitalschutz
benötigen und die (alleine oder mithilfe eines geeigneten Finanz-
oder sonstigen Beraters) in der Lage sind, die Vorteile und Risiken
einer solchen Anlage zu beurteilen, und die über ausreichende
Mittel verfügen, um eventuelle Verluste, die aus einer solchen
Anlage entstehen können, zu verkraften. Die Zielmarktbestimmung
berührt nicht die Anforderungen etwaiger vertraglicher,
gesetzlicher oder Aufsichtsrechtlicher Verkaufsbeschränkungen in
Bezug auf das Angebot.
Zur Klarstellung: Die Zielmarktbestimmung ist weder (a) eine
Beurteilung der Eignung der Angemessenheit im Sinne der MiFID II
noch (b) eine Empfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe von
Anlegern, in die Aktien zu investieren, diese zu erwerben oder
irgendeine sonstige Handlung in Bezug auf diese vorzunehmen.
Jeder Vertreiber ist dafür verantwortlich, den Zielmarktbestimmung
hinsichtlich der Aktien eigenständig zu bestimmen und geeignete
Vertriebskanäle festzulegen.
Der Zeitpunkt der Zulassung der Aktien der DOUGLAS AG zum
Handel im Regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse mit
gleichzeitiger Zulassung zum Teilbereich des Regulierten Marktes
mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) an der
Frankfurter Wertpapierbörse (zusammen die „Zulassung“) kann u.a.
von den Marktbedingungen beeinflusst werden. Es gibt keine Garantie
dafür, dass die Zulassung erfolgen wird, und zum jetzigen Zeitpunkt
sollte keine finanzielle Entscheidung auf der Grundlage der
Absichten der DOUGLAS AG in Bezug auf die Zulassung getroffen
werden. Der Erwerb von Anlagen, auf die sich diese Mitteilung
bezieht, kann einen Anleger einem erheblichen Risiko aussetzen, den
gesamten investierten Betrag zu verlieren. Personen, die eine
solche Investition in Erwägung ziehen, sollten sich an eine
autorisierte Person wenden, die auf die Beratung zu solchen
Investitionen spezialisiert ist. Diese Mitteilung stellt keine
Empfehlung bezüglich des Angebots dar. Der Wert der Aktien kann
sowohl sinken als auch steigen. Potenzielle Anleger sollten sich
von einem professionellen Berater über die Eignung des Angebots für
die betreffende Person beraten lassen.
19.03.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen
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